Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 18. August 2017 eine Weisung erlassen, die verhindert, dass von erwiesenen Abgasmanipulationen betroffe-ne Porsche Cayenne mit Dreiliter-Dieselmotor neu in der Schweiz zugelassen werden dürfen. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter. Der vorläufige Zulassungsstopp betrifft nur Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Nicht betroffen sind bereits in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren, müssen aber nachgerüstet werden.
Zulassungsstopp für Diesel-Porsche Cayenne (Foto: Porsche)
Betroffen sind Modelle des Typs Porsche Cayenne mit Dreiliter-Dieselmotor der Abgasstufe Euro 6. Die von den Manipulationen betroffenen Fahrzeuge können in der Schweiz erst dann wieder als Neufahrzeuge zugelassen werden, wenn sie wieder den Vorschriften entsprechen.
Das ASTRA hat am 18. August 2017 aus Gründen des Umweltschutzes eine Weisung erlassen, die verhindert, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden können. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch dem Importeur zugestellt.
Nicht betroffen vom Zulassungsstopp sind bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können deren Halter für Rückrufaktionen zur notwendigen Nachrüstung eruiert werden.
Rechtliche Grundlagen des vorläufigen Zulassungsverbots Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) hält fest, dass der Fahrzeugausweis nur erteilt werden darf, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht (Artikel 11 Absatz 1, SVG).
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