Nachrichten aus Mettauertal: Behörden- und Kommissionswahlen Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang vom 20. August 2017 / Anmeldungen und Nachmeldefrist \ Urnenwahlen \ Stille Wahlen, Nachmeldefrist \ Hundesteuer 2017
Behörden- und Kommissionswahlen Amtsperiode 2018/2021
1. Wahlgang vom 20. August 2017 / Anmeldungen und Nachmeldefrist Für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinde Mettauertal vom 20. August 2017 sind bis zum Anmeldeschluss am Freitag, 7. Juli 2017 folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden:
1. Gemeinderat (7 Sitze)
Kalt Oliver, 1976, Bruggmatt 184, 5277 Hottwil, bisher
Keller Elisabeth, 1960, Oberdorfweg 103, 5274 Mettau, bisher
Keller Matthias, 1982, Bruggmatt 183, 5277 Hottwil, bisher
Schmid Verena, 1961, Hauptstrasse 49, 5273 Oberhofen AG, bisher
Weber Peter, 1958, Untere Trottmatt 200c, 5274 Mettau, bisher
Zumsteg Beat, 1959, Büntenstrasse 111, 5275 Etzgen, bisher
Kramer Christian, 1978, Eggstrasse 355, 5276 Wil AG, neu
1a) Gemeindepräsident
Weber Peter, 1958, Untere Trottmatt 200c, 5274 Mettau, bisher
1b) Vizepräsident
Schmid Verena, 1961, Hauptstrasse 49, 5273 Oberhofen AG, neu
Zumsteg Beat, 1959, Büntenstrasse 111, 5275 Etzgen, neu
2. Schulpflege (5 Sitze)
Gunzenhauser Markus, 1966, Binzmatt 180, 5273 Oberhofen AG, bisher
Hauri Sandra, 1980, Büntenstrasse 135, 5275 Etzgen, bisher
Nyffeler Rolf, 1967, Ausserdorfstrasse 104a, 5276 Wil AG, bisher
Knecht Melanie, 1983, Bergstrasse 20, 5274 Mettau, neu
1 Sitz noch offen
3. Finanzkommission (5 Sitze)
Christen Marcel, 1962, Ranspelstrasse 427, 5276 Wil AG, bisher
Furrer Sandro, 1960, Wessenberg 1, 5277 Hottwil, bisher
Hirt Robert, 1956, Dorfstrasse 63b, 5275 Etzgen, bisher
Knecht Silvia, 1971, Rebmattstrasse 143, 5275 Etzgen, bisher
Golz Hubert, 1956, Brüederstall 339, 5276 Wil AG, neu
4a) Steuerkommission (3 Sitze)
Senn Petra,1968, Rosenweg 126, 5273 Oberhofen AG, bisher
Winkler Roland, 1955, Laubbergstrasse 271, 5276 Wil AG, bisher
Pelzer Daniela, 1962, Auhalde 91, 5275 Etzgen, neu
4b) Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
1 Sitz noch offen
5a) Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (7 Sitze)
Essig Niklaus, 1961, Bruggmättli 186, 5274 Mettau, bisher
Kramer Carina, 1983, Steinackerweg 298, 5276 Wil AG, bisher
Schmid Rolf, 1992, Brüederstall 339, 5276 Wil AG, bisher
Golz Hubert, 1956, Brüederstall 339, 5276 Wil AG, neu
Ipser Martina, 1987, Pfarrhausweg 142, 5274 Mettau, neu
Staudacher Roger, 1979, Gassweg 50, 5277 Hottwil, neu
Senn Luzia, 1979, Grossmatt 281, 5276 Wil AG, bisher
2 Sitze noch offen
Urnenwahlen am 20. August 2017 Für den Gemeinderat, den Gemeindepräsidenten sowie den Vizepräsidenten ist von Gesetzes wegen eine Urnenwahl durchzuführen. Diese findet am 20. August 2017 statt. Es ist darauf hinzuweisen, dass im ersten Wahlgang nicht nur die vorstehend aufgeführten Personen, sondern alle Stimmberechtigten der Gemeinde Mettauertal wählbar sind. Zu beachten ist ferner, dass als Gemeindepräsident oder Vizepräsident jemand nur gültige Stimmen erhalten kann, wenn er gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. Der Name muss also sowohl beim Gemeinderat wie auch beim Gemeindepräsidenten oder Vizepräsidenten aufgeführt werden.
Stille Wahlen, Nachmeldefrist Bei der Schulpflege, der Finanzkommission, der Steuerkommission, dem Steuerkommissions-Ersatzmitglied, den Stimmenzählern sowie den Ersatz-Stimmenzählern gibt es eine Nachmeldefrist. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 30a Gesetz über die politischen Rechte (GPR)). Die Nachmeldefrist dauert bis am Dienstag, 18. Juli 2017, um 12:00 Uhr. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Das Anmeldeformular für die Gesamterneuerungswahlen befindet sich im Onlineschalter auf der Gemeindehomepage und kann auch bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wahlbüro
Hundesteuer 2017 Die Hundetaxen 2017 (01.05.2017 bis 30.04.2018) wurden von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Es musste beim Abgleich mit der Schweizerischen Hundedatenbank Amicus festgestellt werden, dass etliche Einträge nicht mehr aktuell sind. Zur Erinnerung: Die Hundehalter sind verpflichtet, alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Zeitgleich ist die Mutation selbstständig auf www.amicus.ch einzutragen oder via Help-Desk unter Tel. 0848 777 100 zu melden.
Per 1. Mai 2017 waren 199 Hunde in der Gemeinde Mettauertal gemeldet. Für 192 Hunde (5 Polizeihunde und 2 Schweisshunde sind gebührenfrei) wurden Gebühren von Fr. 120.00/Hund in Rechnung gestellt, davon verbleiben Fr. 100.00 in der Gemeinde und Fr. 20.00 sind dem Kanton zu überweisen.
Mit dem Ertrag werden die Robby-Dogs bewirtschaftet (Ersatz/Unterhalt, Leerungen) und die Entsorgung des Hundekots finanziert. Wird die Hundehaltung nach Entrichten der Taxe zwischen dem 01. Mai und dem 31. Oktober aufgegeben, kann der Halter die Hälfte der Taxe (Fr. 60.00) zurückfordern (§21 Abs. 4 HuV). Muss ein Hund innerhalb des „Hunde“-Jahres ersetzt oder der Wohnsitz innerkantonal gewechselt werden, ist keine zusätzliche Taxe fällig (§ 21 Abs. 5 HuV). Bei einem ausserkantonalen Zuzug müssen die vollen Gebühren bezahlt werden. Abteilung Einwohnerdienste Gemeindekanzlei Mettauertal
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