Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Spielplatz/Begegnungsort Hottwil \ Hundetaxe \ SBB Plangenehmigungsverfahren \ Spital Leuggern \ Auflage Baugesuch
Spielplatz/Begegnungsort Hottwil
Beim Spielplatz/Begegnungsort Hottwil sind die Arbeiten fortgeschritten.
Am Samstag, 1. April 2017 wird ein Einsatztag für die Bevölkerung organisiert (kein Aprilscherz). Treffpunkt ist um 08:00 Uhr bei der Turnhalle Hottwil. Es gibt verschiedene Aufgaben, welche von Eltern und Kindern gemeinsam ausgeführt werden können und im Anschluss wird ein Imbiss offeriert.
Der Gemeinderat freut sich über eine grosse Beteiligung.
Gemeinderat
Hundetaxe 2017
Für das Hundesteuerjahr 2017 (1. Mai 2017 bis 30. April 2018) werden die Rechnungen im April durch die Abt. Einwohnerdienste versendet. Die Hundesteuer beträgt dieses Jahr Fr. 120.00.
Die Gebühren sind mit dem Einzahlungsschein zu bezahlen und nicht mehr am Schalter der Einwohnerdienste. Alle Mutationen: Halterwechsel, Todesfall, Aufgabe Hundehaltung, Neuanschaffung eines Hundes, etc. müssen der Abt. Einwohnerdienste bis zum 12. April 2017 gemeldet werden (Tel. 062 867 21 60).
Gemeindekanzlei
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz (EBG) / Planvorlage der SBB betreffend Bahnfunk GSM-R auf der Strecke Koblenz–Etzgen
Betroffene Gemeinden: 5324 Full-Reuenthal, 5325 Leibstadt, 5274 Mettauertal
Gesuchstellerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur, Projekte, Engineering, Technische Anlagen, Zentralstrasse 1, 6003 Luzern; Gegenstand: Das Bauvorhaben betrifft die Gemeinden wie folgt:
Full-Reuenthal:
Bahnfunkanlage Full-Fullerfeld FUFE (Koord. 657’955/273’733): Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 17,25 m hohen Mast mit 2 GSM-R-Antennen und 1 Technikkabine für die Sendeanlage.
Bahnfunkanlage Full-Militärmuseum FUMM (Koord. 656’608/273’097): Montage zweier neuer GSM-R-Antennen an den bestehenden Hochspannungsmast und Bau einer neuen Technikkabine für die Sendeanlage.
Leibstadt:
Bahnfunkanlage Leibstadt Bahnhof LEIB (Koord. 654’437/271’542): Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 22,05 m hohen Mast mit 2 GSM-R-Antennen und 1 Technikkabine für die Sendeanlage.
Mettauertal:
Bahnfunkanlage Etzgen-Ost EZGO (Koord. 651’093/270’484):
Bau einer neuen Funkanlage, bestehend aus einem 29,05 m hohen Mast mit 2 GSM-R-Antennen und 1 Technikkabine für die Sendeanlage.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 20. März bis 3. Mai 2017 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
– Bauverwaltung Full-Reuenthal, Oberdorfstrasse 222, 5325 Leibstadt
– Bauverwaltung Leibstadt, Oberdorfstrasse 222, 5325 Leibstadt
– Gemeindekanzlei Mettauertal, Hauptstrasse 68, 5274 Mettau
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.) werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.
Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist.
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs 2. EBG in Verbindung mit Art. 35 bis 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.
Bundesamt für Verkehr (BAV)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Spital Leuggern / Tag der offenen Türe
Das Spital Leuggern auf einem Rundgang näher kennenlernen am Tag der offenen Türe vom Samstag, 6. Mai 2017, 14:00 bis 19:00 Uhr, und Sonntag, 7. Mai 2017, 10:00 bis 16:00 Uhr.
Details auf www.spitalleuggern.ch.
Gemeindekanzlei Mettauertal
Auflage Baugesuch
- Bauherr und Grundeigentümer: Josef Hummel, Mitteldorfstrasse 39, 5276 Wil AG;
- Projektverfasser: G. Schmid, Bauplanungen, Hauptstrasse 19, 5084 Rheinsulz;
- Bauvorhaben: Lagerraum-Einbau / Abstellraum unter bestehender Überdachung - Nord;
- Standort: Parzelle Nr. 861, Mitteldorfstrasse 39, 5276 Wil AG;
- Zone: Wohn- und Gewerbezone
Das Baugesuch liegt vom 31. März 2017 bis 1. Mai 2017 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Mettauertal
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