Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2018/2021 \ Ortsbürgerversammlung vom 21. Juni 2017; Veröffentlichung Beschlüsse \ Auflage Baugesuch \ Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt \ Heizölsammelbestellung
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2018/2021
Am 20. August 2017 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2018/2021 statt.
Zu wählen sind:
- 7 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindepräsident und Vizepräsident
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 5 Mitglieder der Schulpflege
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 7 Mitglieder des Wahlbüros
- 3 Ersatzmitglieder des Wahlbüros
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Mettauertal bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 7. Juli 2017, 12:00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage unter www.mettauertal.ch bezogen werden.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Beibringung eines Wählbarkeitsausweises ist nicht erforderlich bei Wiederwahlen oder wenn der Gewählte ein anderes öffentliches Amt bekleidet.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindepräsident und Vizepräsident ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt.
Gemeindepräsident und Vizepräsident erhalten nur gültige Stimmen, wenn ihnen gleichzeitig auch die Stimme als Gemeinderat gegeben wird.
Stille Wahlen
Für Schulpflege, Finanzkommission, Steuerkommission und deren Ersatzmitglied sowie für die Mitglieder des Wahlbüros und dessen Ersatzmitglieder ist eine stille Wahl möglich.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, erklärt die anordnende Behörde die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.
Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.
Wahlbüro
Ortsbürgerversammlung vom 21. Juni 2017; Veröffentlichung Beschlüsse
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. Juni 2017 veröffentlicht:
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16.11.2016
- Rechnungsablage 2016 (Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung)
- Kranaufbau zu Forsttraktor; Verpflichtungskredit
- Einbürgerungen Ortsbürgerrecht
Die vorstehenden Geschäfte wurden an der Ortsbürgergemeindeversammlung genehmigt. Die Beschlüsse der Traktanden 1 bis 3 unterliegen dem fakultativen Referendum. Traktandum 4 Einbürgerungen Ortsbürgerrecht wurde abschliessend gefasst. Innert 30 Tagen ab Veröffentlichung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung verlangt werden. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 31. Juli 2017.
Gemeinderat
Auflage Baugesuch
- Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Daniel Leber und Mirjam Müller Leber, Kellermatt 410, 5276 Wil AG;
- Bauvorhaben: Garage mit Unterstand;
- Standort: Parzelle Nr. 858, Kellermatt, 5276 Wil AG; Zone: Wohnzone W2
Das Baugesuch liegt vom 30. Juni 2017 bis 31. Juli 2017 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt
Während den Sommerferien vom 10. Juli 2017 bis 11. August 2017 sind die Verwaltung und das Betreibungsamt wie folgt geöffnet:
- Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr
- Dienstag bis Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
Danke für die Kenntnisnahme.
Gemeinderat
Heizölsammelbestellung
Die Gemeinde Mettauertal führt eine Heizölsammelbestellung durch. Die Heizölbestellungen können bis am 30. Juni 2017 der Gemeindekanzlei Mettauertal gemeldet werden, Telefon 062 867 21 60 oder per E-Mail an gemeindekanzlei@mettauertal.ch
Gemeindekanzlei Mettauertal
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»