Stille Wahlen Amtsperiode 2018/2021 Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Mitglied der Schulpflege und einem Ersatzmitglied der Steuerkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro die folgenden Kandidaten als gewählt erklärt: Schulpflege
Frey-Pommerin, Katja, geb. 1979, von Othmarsingen AG, Oedenholzstrasse 416, 5276 Wil AG
Ersatzmitglied Steuerkommission
Grenacher Thomas, geb. 1959, von Riehen BS und Basel BS, Binzmatt 184, 5273 Oberhofen AG
Mit einer Wahlbeschwerde können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse beim Regierungsrat einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff. GPR). Wahlbüro
Auflage Baugesuche
Bauherr: Hariag Immobilien AG, Aarauerstrasse 52, 5200 Brugg: Grundeigentümer: Anton und Katharina Keller-Käser. Hauptstrasse 26, 5277 Hottwil;
Standort: Parzelle Nr. 2097, Bruggmatt, 5277 Hottwil;
Zone: Dorfkernzone D
Bauherr: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens; Grundeigentümer: Cesare Perlini AG, Landstrasse 78, 5275 Etzgen;
Projektverfasser: Frutiger AG / Infra Telecom, Frutigenstrasse 37, 3602 Thun;
Bauvorhaben: Neue Mobilfunkanlage; Standort. Parzelle Nr. 1060, Landstrasse 78, 5275 Etzgen;
Zone: Wohn- und Gewerbezone WG3
Die Baugesuche liegen vom 6. Oktober 2017 bis 6. November 2017 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Häckseldienst Am Freitag, 27. Oktober 2017 und Samstag, 28. Oktober 2017 wird ein Häckseldienst durchgeführt. Die Kosten betragen pro Anmeldung pauschal Fr. 40.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und werden mit Rechnung erhoben. Die Anmeldung für den Häckseldienst hat an die Gemeindekanzlei Mettauertal zu erfolgen (gemeindekanzlei@mettauertal.ch oder 062 867 21 60). Es ist zu beachten, dass das Häckselmaterial frei von Steinen, Wurzeln, Metall und Kunststoff an einer gut zugänglichen Stelle bereitgestellt wird (Zufahrt mit Transporter möglich). Gemeindekanzlei Mettauertal
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