Publikationen der Gemeinde Magden
Von: Gemeinde Magden
Nachrichten aus Magden: Veröffentlichung der Beschlüsse der Einwohnergemeinde- sowie der Ortsbürgergemeindeversammlung \ Publikation Gesuch um Einbürgerung \ Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2018/2021 \ Das Schweizerische Rote Kreuz - jährliche Tür-zu-Tür-Aktion
Veröffentlichung der Beschlüsse der Einwohnergemeinde- sowie der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2017
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16.6.2017 veröffentlicht.
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden alle positiv gefasst.
Alle Beschlüsse – mit Ausnahme der Einbürgerungsgeschäfte – unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 24.7.2017.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.
I. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 2‘655, Teilnehmende: 77.
Gefasste Beschlüsse:
- Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 9.12.2016,
- Genehmigung von Kreditabrechnungen,
- Passation der Jahresrechnung 2016,
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes,
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatz der Wasserleitung sowie Instandstellungsarbeiten an der Gemeindestrasse im Bereich Chilchberg bis Schule,
- Genehmigung Satzungen Kreisschule Unteres Fricktal,
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Katy Rowles und die Töchter Jessica und Charlotte,
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Isabelle Christen,
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Martina Löchle,
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Birgit Ihle
II. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte: 526; Teilnehmende: 26
Gefasste Beschlüsse:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9.12.2016,
- Passation der Jahresrechnung 2016,
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes
Der Gemeinderat
Publikation Gesuch um Einbürgerung
Folgende Person hat dem Gemeinderat ein Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz, dem Kanton Aargau und der Gemeinde Magden eingereicht:
- Iva Bochin, geb. 1981, Adlerstrasse 26, Tschechische Republik
Die Vorprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen wurde vorgenommen und als erfüllt beurteilt. Jede Person kann innert 30 Tagen seit Publikation dem Gemeinderat, Schulstrasse 6, 4312 Magden eine schriftliche Eingabe zu dem vorgenannten Gesuch einreichen.
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2018/2021
Am 24. September 2017 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2018/2021 statt.
Zu wählen sind:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann
- 5 Mitglieder Schulpflege
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder und drei Ersatzmitglieder des Wahlbüros
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Magden bis spätestens 11. August 2017, 12:00 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden
Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt.
Gemeindeammann und Vizeammann erhalten nur gültige Stimmen, wenn ihnen gleichzeitig auch die Stimme als Gemeinderat gegeben wird.
Stille Wahlen
Für Schulpflege, Finanzkommission, Steuerkommission und deren Ersatzmitglied sowie für die Mitglieder des Wahlbüros und dessen Ersatzmitglieder ist eine stille Wahl möglich.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertritt die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, erklärt die anordnende Behörde die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.
Das Schweizerische Rote Kreuz - jährliche Tür-zu-Tür-Aktion
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Aargau führt in den kommenden zwei Monaten eine Tür-zu-Tür-Aktion durch.
Mitarbeitende/Studenten der Firma Wesser und Partner werben um neue Mitglieder. Das SRK Kanton Aargau hofft, mit dieser Aktion neue Mitglieder zu gewinnen, um beliebte Dienstleistungen wie den Fahrdienst, den Notruf oder den Besuchs- und Begleitdienst in der Region weiterhin anbieten zu können.
Das Schweizerische Rote Kreuz
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»