Zweimal JA
Von: Roland Agustoni
JA zur Optimierung Aufgabenteilung Kanton und Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden. (AVBiG) und (FiAG)
Bei dieser nicht ganz einfachen Vorlage ist es entscheidend, wie die Gemeinden miteinander umgehen und es stellt sich die Frage, ob unter den Gemeinden die Bereitschaft zu einer gewissen Solidarität untereinander besteht.
Ein Hauptproblem des bisherigen Finanzausgleiches war die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Finanzströme. Häufig wusste man nicht recht, weshalb jemand und welche Beträge erhält. Nun wird dieser Finanzausgleich klarer und steuerbar. Neu sollen beispielsweise Lehrerlöhne nicht mehr von mehreren Parteien (Kanton und Gemeinden) bezahlt werden. Beiträge an den öffentlichen Verkehr erfolgten bisher aufgrund schwer nachvollziehbarer Zahlen.
Neu wird auch die Finanzierung der unbezahlten Krankenkassenausstände vorgesehen. Durch ein Teilpooling im Bereich materieller Hilfe (Sozialfälle) soll künftig jener Kostenteil von allen Gemeinden zusammen getragen werden, der pro Einzelfall und Jahr den Betrag von 60`000.- übersteigt. Dadurch soll eine übermässige Belastung einer Gemeinde aufgrund von Einzelfällen, vermieden werden.
Es handelt sich hier zudem um ein Nullsummenspiel, da die Steuerzahlenden nicht stärker belastet werden. Denn der Steuerfuss der Gemeinden soll gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent gesenkt werden, während der Kanton auf den Steuern der natürlichen Personen einen Zuschlag von drei Prozent erhebt. Auch verhindert eine obere Begrenzung des Steuerfusses, dass Gemeinden in den nächsten Jahren ihre Steuerfüsse massiv erhöhen müssten.
Beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich soll eine Obergrenze von 500.- pro Hektare Gesamtfläche festgelegt werden. Zudem können Mehrbelastungen der Gemeinden durch Übergangsbeiträge abgefedert werden.
Da ein vollständiger finanzieller Ausgleich nicht möglich ist, wird für den künftigen Feinausgleich der Kostenteiler beim Betreuungsgesetz vorgesehen. Mit dem Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge (AVBiG) und dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (FiAG) welche inhaltlich zusammengehören, schaffen wir einen fairen Ausgleich unter den Gemeinden. Daher empfehle ich ihnen Zustimmung zu beiden Gesetzen.
JA zur Aargauischen Volksinitiative
„Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut“
Gemäss dem Bundesamt für Statistik waren 2014 in der Schweiz knapp 73`000 Kinder unter 18J ahren einkommensarm und 234`000 Kinder armutsgefährdet. Dies entspricht einer Armutsquote von 5% und einer Armutsgefährdungsquote von 16%.
Armut im Kindesalter wird die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder beeinträchtigen und gilt als Risikofaktor für Armut und soziale Ausgrenzung im späteren Lebensverlauf.
Man stelle sich vor, jedes zwanzigste Kind lebt bereits in Armut und eines von sechs steht kurz davor. Gemäss dieser Statistik bekommen rund 16`000 Kinder nicht jeden Tag eine warme Mahlzeit! Man muss davon ausgehen, dass sich diese Zahlen seit 2014 weiter verschlechtert haben.
Die steigenden Lebenserhaltungskosten wie Krankenkassenprämien oder Mieten führen bei vielen Familien zu hohen finanziellen Engpässen. Was für die Schweiz gilt, trifft auch auf unseren Kanton zu. Das Armutsrisiko steigt auch hier rasant an. Es kann und darf jedoch nicht angehen, dass wir dem tatenlos zusehen.
Die Initiative will verbindlich festhalten, dass einkommensschwache Familien durch die Ausrichtung von sogenannten Kinderbeihilfen gezielt und wirkungsvoll unterstützt werden. Dabei geht es nicht um Sozialhilfebezüger, sondern um erwerbstätige Familien, um sogenannte Working Poor.
Diese Kinderbeihilfen werden also nicht nach dem Giesskannenprinzip ausgerichtet, sondern gezielt zur Unterstützung von Working Poor- Familien verwendet. Dabei handelt es sich um eine Art Ergänzungsleitung für einkommensschwache Familien um die Ressourcen der Kinder zu stärken und negative Folgen der Armut abzumildern.
Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein und dürfen auch nicht unter den Folgen von Armut leiden. Die dafür eingesetzten Kosten werden in der Zukunft um ein Vielfaches eingespart. Die Initiative ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder, in deren materielle und soziale Unabhängigkeit. Stimmen sie daher mit JA zu dieser Initiative.
Roland Agustoni, GLP- Grossrat, Rheinfelden