Nachrichten aus Kaisten: Baugeusche \ Erteilte Baubewilligungen \ Ergänzungswahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/21
Baugeusche
Bauherrschaft: Elisabeth und Hanspeter Kaiser, Weidstrasse 28, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Holz-Gerätehaus, Parzelle GB Kaisten Nr. 1415, Weidstrasse, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Bauherrschaft: Yvonne Csitei und Alexander Buttazzo, Mülacherweg 149, 5083 Ittenthal
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung Umänderung, Parzelle GB Kaisten Nr. 2157, Mülacherweg, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Die Akten zu den obigen Baugesuche liegen in der Zeit vom 9. März bis 7. April 2018während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten
Erteilte Baubewilligungen
Bauherrschaft: Beatrice und Andreas Schären, Gruebweg 25, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Stützmauer, Parzelle GB Kaisten Nr. 960, Gruebweg
Bauherrschaft: Deborah und Andreas Leonhard, Ackerweg 18, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Sichtschutz, Parzelle GB Kaisten Nr. 1554, Ackerweg
Ergänzungswahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/21 Nachdem im 1. Wahlgang keine Kandidatin oder Kandidat das absolute Mehr erreicht hat ist ein 2. Wahlgang (§31 GPR) für die Wahl als Mitglied der Finanzkommission notwendig. Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis Mittwoch, 14. März 2018, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Kaisten angemeldet wird (§32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ein Rückzug dieser Anmeldung ist nicht zulässig (§32 Abs. 2 und 4 GPR). Sind im 2. Wahlgang nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vogeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Name (=Wahlvorschläge) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können (§33 Abs. 1 GBR). Gehen innert dieser Frist keine neue Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§33 Abs. 2 GBR). Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau einzureichen. Wahlbüro Kaisten
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Die Polizei Oberes Fricktal führte Anfang April in Kaisten, Unterhalden, während einer Woche eine Geschwindigkeitskontrolle durch.
In diesem Zeitraum wurden rund 31'800 Fahrzeuge gemessen, von welchen 631 die signalisierte...
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuche \ Erteilte Baubewilligung \ Herzlich willkommen \ Interimistischer Einsatz von Beat Hauser an der Primarschule Kaisten