Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: KZV Kaisten \ Anmeldungen zum ersten Wahlgang Ersatzwahlen Finanzkommission und Schulpflege der Amtsperiode 2018/2021 \ Anmeldungen für den zweiten Wahlgang der Amtsperiode 2018/2021 \ Publikation einer Verkehrsbeschränkung \ Heimatweg-Begehung \ Verkauf Brennholz und Deckäste \ Mäusebekämpfung
KZV Kaisten
Herbstversammlung vom KZV Kaisten am Dienstag, 24. Oktober im Restaurant Warteck in Kaisten, Zeit 20.00 Uhr, Vorstand 19.00 Uhr.
KZV Kaisten
Anmeldungen zum ersten Wahlgang Ersatzwahlen Finanzkommission und Schulpflege der Amtsperiode 2018/2021
Während der Anmeldefrist für die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission und für ein Mit-glied der Schulpflege der Amtsperiode 2018/2021 wurden folgende Kandidaten angemeldet:
Finanzkommission
- Wiestner Stephan, 1957, Mülacherweg 151, Ittenthal, parteilos, neu
Schulpflege
- Steiner Flavia, 1964, Wuermatt 4, Kaisten, CVP, neu
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vor-schläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Kaisten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 24. Oktober 2017, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro
Anmeldungen für den zweiten Wahlgang der Amtsperiode 2018/2021
Während der Anmeldefrist zum zweiten Wahlgang der Amtsperiode 2018/2021 sind für folgende freien Sitze keine Anmeldungen eingegangen:
- 1 Mitglied Finanzkommission
- 1 Stimmenzähler-Ersatz
Gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist, für allenfalls noch zu ver-gebende Sitze, innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen.
Die Ersatzwahl wird festgelegt auf Sonntag, 4. März 2018.
Wahlbüro
Publikation einer Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Neues Signal
Gemeinderat Kaisten
Schulstrasse
Begegnungszone und Halteverbotszone ab Schulstrasse 10 bis Einfahrt Parkplatz Sporthalle
Zusatztafel Halteverbotszone:
Mit zeitlicher Beschränkung von Montag bis Freitag
- 07.00 - 09.30 Uhr
- 11.00 - 14.00 Uhr
- 15.00 - 17.00 Uhr
Ausgenommen GüterumschlagWuermattBegegnungszone und Halteverbotszone ab Parzelle 1718 (Liegenschaft Wuermatt 4) bis Einmündung Schulstrasse
Zusatztafel Halteverbotszone:
Mit zeitlicher Beschränkung von Montag bis Freitag
- 07.00 - 09.30 Uhr
- 11.00 - 14.00 Uhr
- 15.00 - 17.00 Uhr
Ausgenommen Güterumschlag
Einwendungen
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 20. Oktober bis 19. November 2017 beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Publikation einer Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Neues Signal
Gemeinderat Kaisten
Wuermatt
Allgemeines Fahrverbot ab Parzelle 1718 (Liegenschaft Wuermatt 4)
Zusatztafel:
Ausgenommen Zubringerdienst und Velo
Einwendungen
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 20. Oktober bis 19. November 2017 beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Heimatweg-Begehung vom 28. Oktober 2017
Anlässlich des Dorf- und Jugendfests wurde der neue Heimatweg eingeweiht. Die Ortsteile Kaisten und Ittenthal werden auf zwei Rundwegen die kulturell, geschichtlich und handwerklich markanten Bauten und Standorte anhand von Bildern und Texten vorgestellt. Flyer können bei der Gemeindekanzlei oder unter www.kaisten.ch bezogen werden.
Am Samstag, 28. Oktober 2017, 10.00 Uhr, findet eine Führung mit Georg Winter statt. Die Führung dauert ca. 1,5 Std, Treffpunkt ist der Platz vor der Kirche.
Verkauf Brennholz und Deckäste
Ende Oktober werden alle Haushaltungen ein Bestellformular für Brennholz und Deckäste erhalten. Die Bestellungen für Deckäste sind bis am 10. November 2017 und die Bestellungen für das Brennholz bis am 24. November 2017 bei der Gemeindekanzlei einzureichen.
Das Bestellformular kann zusätz-lich unter www.kaisten.ch heruntergeladen werden.
Mäusebekämpfung
Die gesammelten Schwänze von Scharmäuse können am Donnerstag 26. Oktober 2017, von 16.30 bis 17.00 Uhr im Werkhof der Unterhaltsbetriebe (MZG Stalden, Ittenthal) abgegeben werden.
Gemeindekanzlei Kaisten
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