Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuch \ Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage \ Kehrichtabfuhr über die Feiertage \ Neufestlegung Kehrichtgebühr 2018 \ Auflösung Lehrverhältnis \ Weihnachtsbeleuchtung \ Prämienverbilligung 2018 \ Entsorgungsplatz Boll; Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr\Publikation einer Verkehrsbeschränkung
Baugesuch
- Bauherrschaft: Alexandra Birri, Mülacherweg 160, 5083 Ittenthal
- Bauobjekt: Einbau Dachfenster und Ausbau Dachgeschoss (Büro), Parzelle Nr. 2817, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II, Mülacherweg
Die Akten zum obigen Baugesuch liegen in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis 22. Januar 2018 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Gemeinderat Kaisten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage, vom Samstag, 23. Dezember 2017, bis und mit Dienstag, 2. Januar 2018, geschlossen.
In einem dringenden, nicht aufschiebbaren Notfall besteht während den Festtagen ein Pikettdienst.
Für Anliegen an die Gemeindeverwaltung besteht unter Tel. 079 250 79 47 ein Pikettdienst.
Bei Anliegen betreffend Wasserversorgung und Unterhaltsbe-triebe besteht ein Pikettdienst unter Tel. 062 874 11 44.
Reservierte SBB-Tageskarten für diese Zeit können vorgängig bis am Freitag, 22. Dezember 2017, 11.30 Uhr bezogen werden.
Die Teams der Gemeindeverwaltung und der Unterhaltsbetriebe danken für das entgegengebrachte Verständnis.
Kehrichtabfuhr über die Feiertage
Die Kehrichtabfuhr über die Festtage wird nicht wie gewohnt am Dienstag durchgeführt. Der Haus-kehricht wird über die Festtage am Freitag, 29. Dezember 2017 und Freitag, 5. Januar 2018 eingesammelt.
Der erste ordentliche Abfuhrtag im neuen Jahr wird am 9. Januar 2018 stattfinden. Die Kehrichtsäcke sind bis 07.00 Uhr bereitzustellen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und die Einhaltung der Zeit.
Neufestlegung Kehrichtgebühr 2018
Ab 1. Januar 2018 gelten folgende reduzierte Kehrichtgebühren:
- Gebührenmarke 17-Liter CHF 1.20/Marke
- Gebührenmarke 35-Liter CHF 2.20/Marke
- Gebührenmarke 60-Liter CHF 3.50/Marke
- Gebührenmarke 110-Liter CHF 6.20/Marke
- Containerplombe CHF 42.20/Stk
Wir bitten um Kenntnisnahme der Preisanpassungen
Auflösung Lehrverhältnis
Laura Weiss, geb. 24.01.2001, wohnhaft in Sulz hat im August 2017 ihre Ausbildung als Kauffrau auf der Gemeindeverwaltung begonnen. Im November 2017 wurde der Lehrvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
Aktuell wird die Lehrstelle nicht neu vergeben.
Sarina Häfeli, geb. 24.12.2002, wohnhaft in Stein wird im August 2018 ihre Ausbildung als Kauffrau beginnen.
Weihnachtsbeleuchtung
Mitglieder des Verschönerungsvereins haben die vom Forstteam aufgestellten Tannenbäume mit Lichterketten geschmückt. Dies ist mit einem sehr grossen Aufwand verbunden und dafür gebührt allen Mitwirkenden ein herzliches Dankeschön.
Damit alle den schönen Dorfschmuck während der Adventszeit noch lange geniessen können, wird aufgerufen, zur Beleuchtung Sorge zu tragen. - Vielen Dank.
Prämienverbilligung 2018
Anträge auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung können noch bis 31. Dezember 2017 bei der SVA Aargau eingereicht werden.
Zur Antragstellung ist vorerst ein Code via www.sva-ag.ch/praemienverbilligung oder unter Tel. 062 836 81 64 anzufordern.
Achtung! Code-bestellungen werden bis spätestens Freitag, 15. Dezember 2017 entgegengenommen. Anträge für das Jahr 2018 können längstens bis 31. Dezember 2017 eingereicht werden.
SVA-Zweigstelle
Entsorgungsplatz Boll; Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Der Entsorgungsplatz Boll ist am Samstag, 23. Dezember 2017, am Mittwoch, 27. Dezember 2017 sowie am Samstag, 30. Dezember 2017 zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Publikation einer Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Neues Signal
Gemeinderat Kaisten
Weidstrasse
Verbot für Motorwagen und Motorfahrräder
Zusatztafel: Ausgenommen Öffentlicher Verkehr und Zubringerdienst
Strasse Parzellen 495, 496 und 1418
Verbot für Motorwagen und Motorfahrräder
Zusatztafel: Ausgenommen Zubringerdienst
Strasse Parzellen 1262 und 1261
Allgemeines Fahrverbot
Zusatztafel: Ausgenommen Zubringerdienst
Reitverbot
Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen
Gemeinderat Kaisten
Chüegrabeweg, Gruebweg, Adlergasse und Breiten
Für die Dauer der Baustelle «Sanierung Oberkaistenstrasse»
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Einwendungen
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 8. Dezember bis 7. Januar 2018 beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat Kaisten
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»