Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Ergänzungswahl Amtsperiode 2018/2021 \ Stille Wahlen \ Brennholz
Ergänzungswahl Amtsperiode 2018/2021
Da während der Anmeldefrist zum zweiten Wahlgang der Amtsperiode 2018/2021 keine Anmeldungen für die beiden freien Sitze (ein Mitglied Finanzkommission und ein Stimmenzähler-Ersatz) eingegangen sind, hat der Gemeinderat beschlossen, am Sonntag, 4. März 2018 eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang, gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), durchzuführen.
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Kaisten zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, demnach bis spätestens am Freitag, 19. Januar 2018, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage, Verwaltung/Betriebe, Online-Schalter, bezogen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR), auch wenn er/sie nicht angemeldet ist. Mit der Einreichung des Wahlvorschlags ist gleichzeitig die unwiderrufliche Annahme der allfälligen Wahl verbunden.
Wer keinen Wahlvorschlag einreicht, aber im 1. Wahlgang gewählt wird, hat der Behörde innert 3 Tagen nach dem ersten Wahlgang zu erklären, ob er/sie die Wahl annimmt.
Falls für den 1. Wahlgang weniger oder gleich viele Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt.
Wahlbüro
Stille Wahlen
Nach Ablauf der Nachmeldefrist sind gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Personen in stiller Wahl für die Amtsperiode 2018 / 21 als gewählt erklärt worden:
Finanzkommission
- Stephan Wiestner, 1957, Ittenthal, Mülacherweg 151, parteilos, neu
Schulpflege
- Flavia Steiner, 1964, Kaisten, Wuermatt 4, CVP, neu
Wahlbeschwerden (§§ 55 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Wahlbüro Kaisten
Brennholz
Die Bestellungen für Brennholz können noch bis am 24. November 2017 abgegeben werden.
Gemeindekanzlei Kaisten
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