Kaiseraugst und Roche einigen sich über Grundsatzvereinbarung
Von: Daniel Sonderegger
An der Kaiseraugster Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2011 hiessen die Stimmberechtigten den gemeinderätlichen Rückweisungsantrag der traktandierten Grundsatzvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der F. Hoffmann-La Roche AG gut.
Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich gemeinsame Workshops mit Vertretern der Ortsparteien, den An- und Einwohnern sowie dem Fussballclub und Familiengartenverein durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Workshops wurden der F. Hoffmann-La Roche AG mitgeteilt. Die F. Hoffmann-La Roche AG und die Einwohnergemeinde haben die Ergebnisse nochmals überarbeitet und wie folgt festgehalten:
Wurmisweg: Die F. Hoffmann-La Roche AG ist bereit, ein konkretes Projekt (im Sinne einer Vorstudie) für die „Umlegung Wurmisweg“ gemäss Grundsatzvereinbarung auszuarbeiten. Diese Umlegung bedeutet den Ausbau des Sagerweges und den Neubau einer Autobahnbrücke. Gleichzeitig wird eine Zufahrt zum „Waldparkplatz“ erstellt. Die Vorstudie wird zusammen mit der Grundsatzvereinbarung den Stimmberechtigten an der Sommer-Einwohnergemeindeversammlung 2012 vorgelegt.
Umzonung: Die heutigen Gebiete „Familiengärten“ und „Sportplatz“ (Tennisplätze) der F. Hoffmann-La Roche AG sollen in eine allgemeine Zone für Freizeitanlagen umgezont werden. Damit ist eine flexiblere Nutzung dieser Gebiete möglich. Eine Überbauung der Gebiete für Wohn- und Industriebauten ist damit nicht möglich.
Sportplatz: Die F. Hoffmann-La Roche AG ist grundsätzlich bereit, hier mit der Gemeinde zusammen zu arbeiten bzw. dieses Areal allfällig zu verpachten. Da aber die F. Hoffmann-La Roche AG derzeit über kein aktuelles firmeneigenes Sportplatzkonzept verfügt, kann sie im Rahmen des Eckdatenpapiers keine weiteren Versprechungen abgeben (allfällige Pachtdauer, Nutzung usw.). Die F. Hoffmann-La Roche AG beabsichtigt, in 2 bis 3 Jahren ein Sportplatzkonzept zu erarbeiten. Auch seitens der Gemeinde ist die Nutzung des Areals noch nicht bestimmt.
Areal „Familiengärten“: Die F. Hoffmann-La Roche AG ist bereit, den heutigen Pachtvertrag mit der Gemeinde für die bestehenden Familiengärten bis zum Jahr 2050 zu verlängern. Der heute unüberbaute Teil des „Familiengarten-Areals“ wird in die Sportplatz-Planung der F. Hoffmann-La Roche AG einfliessen. Sollte das Areal von der F. Hoffmann-La Roche AG nicht in Anspruch genommen werden, soll es an die Gemeinde bis 2050 verpachtet werden. Die F. Hoffmann-La Roche AG verpachtet ihr Land nur an die Einwohnergemeinde. Eine Verpachtung an eine Drittperson bzw. Drittpartei entfällt.
Erschliessung: Bisher ist es so, dass die gesamte Erschliessung für das Areal der F. Hoffmann-La Roche AG via den Wurmisweg geführt hat. Die F. Hoffmann-La Roche AG ist im Sinne einer „Vorleistung“ bereit, die Erschliessung des neuen Parkhauses östlich, via Schafbaumweg, durchzuführen. Mit dieser Massnahme wird das Gemeindegebiet vom Verkehr entlastet, da die Zufahrt von der Autobahn erfolgt.
Sämtliche beteiligten Personen und Institutionen sind sich einig, dass mit den vorgenannten Ergebnissen die Grundsatzvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der F. Hoffmann-La Roche AG optimal ergänzt wird und deshalb dieser Vereinbarung an der Sommer-Einwohnergemeindeversammlung 2012 zugestimmt werden kann. Gemeinderat Kaiseraugst
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