Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten \ Tarifanpassung Fahrkarten Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen \ Exkursion und Apéro Naturschutzgebiet Aurica \ Wahl des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode 2018 bis 2021
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten
Der Gemeindebetrieb bleibt am Pfingstmontag, 5. Juni 2017, geschlossen. Pikettdienstnummern für technische Notfälle sowie für das Bestattungswesen sind über die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung zu erfahren (061 816 90 60, Bandansage).
Ab Mittwoch, 7. Juni 2017, 9.00 Uhr ist die Verwaltung wieder geöffnet.
Tarifanpassung Fahrkarten Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen
Die Gemeinde Kaiseraugst bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern Fahrkarten für die Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen zum stark reduzierten Preis an. Die Luftseilbahn hat nun neue Tarife festgelegt.
Die Preise der Gemeindeverwaltung werden somit per 1. Mai 2017 wie folgt angepasst:
Bergfahrt
- Erwachsene: CHF 9.00 (bisher CHF 8.50)
- Kinder: CHF 5.50 (bisher CHF 5.00)
Berg- und Talfahrt
- Erwachsene: CHF 11.00 (bisher CHF 10.00)
- Kinder: CHF 7.00 (bisher CHF 6.00)
Die Abgabe erfolgt weiterhin am Schalter der Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung.
Exkursion und Apéro Naturschutzgebiet Aurica am 1. Juni 2017
Am Donnerstag, 1. Juni 2017 findet eine Exkursion zum Naturschutzgebiet Aurica und die angrenzenden Weiher (Challeren und Hardweiher) statt. Amphibienexpertin Petra Ramseier weiss Interessantes über die heimischen Amphibien zu berichten. Anschliessend wird das sanierte Aurica-Gebiet mit einem Apéro der Bevölkerung übergeben.
Treffpunkt ist 18.30 Uhr beim Waldeingang Challeren. Falls dieser Weg zu weit ist, steht beim Feuerwehrmagazin Liebrüti ein Shuttlebus zur Verfügung. Treffpunkt beim Feuerwehrmagazin: 18.15 Uhr.
Um Anmeldung wird gebeten bis Mittwoch, 31. Mai 2017, 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 061 816 90 61.
Wahl des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode 2018 bis 2021
Am Sonntag, 24. September 2017 findet die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums für die neue Amtsperiode 2018 bis 2021.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 11. August 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht sein. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldungen nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Ausserdem findet im ersten Wahlgang bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindepräsidiums in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Gemeinderatswahlen
Die Stimme für das Gemeindepräsidium oder Vizepräsidium ist ungültig, wenn diese Person bei gleichzeitiger Wahl von Gemeindepräsidium, Vizepräsidium und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel nicht auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates enthält oder, wenn sie bei einer Ersatzwahl beziehungsweise separaten Wahl des Gemeindepräsidiums und Vizepräsidiums nicht bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist (§ 21 Abs. 3 GPR)
Gemeinderat Kaiseraugst
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