Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Velofahren und Spazieren \ Enkeltrickbetrüger \ Briefkastenleerung \ Ablesung der Wasseruhren \ Wahl des Gemeinderates \ Einbürgerungsgesuch \ Hundekot \ Budget 2018 \ Sammelerlös \ SP Kaiseraugst
Velofahren und Spazieren im Wald und auf Wegen
Leider beschweren sich immer wieder Einwohner bei der Gemeinde über das teilweise rücksichtslose Verhalten von Menschen, welche mit dem Velo unterwegs sind. Sei dies auf normalen Wegen oder auf Waldpfaden, Wanderwegen usw. Immer wieder werden Fussgänger von Fahrradfahrenden überrascht, welche entweder schnell auf engen Wegen entgegen kommen oder aber ohne irgendeinen Hinweis (Klingeln) von hinten kommen und überholen. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Platzverhältnisse in der Schweiz sehr beengt sind. Die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen müssen deshalb so vorgenommen werden, dass ein Miteinander möglich ist. Dies bedeutet, dass Velofahrer wie auch Fussgänger gegenseitig Rücksicht nehmen.
Das Befahren von Waldpfaden mit Velos ist zudem eine sogenannte nachteilige Nutzung und somit nicht erlaubt. Falls notwendig wird dieser Verstoss durch die Staatsanwaltschaft geahndet.
Der Gemeinderat bittet die Velofahrer, diese Einschränkung zu berücksichtigen.
Enkeltrickbetrüger in der Liebrüti
In der Liebrüti, aber auch im ganzen Dorf sind zurzeit vermehrt Enkeltrickbetrüger aktiv. Die Täter suchen sich in der Regel ältere Menschen als Opfer aus.
Ihre Vorgehensweise ist immer dieselbe: Sie geben sich als Verwandte oder Bekannte aus und durch geschicktes Fragen entlocken die Betrüger den Opfern Informationen, mit denen sie ihre Geschichte weiter ausbauen. So erschleichen die Täter das Vertrauen der Opfer.
Die Kantonspolizei Aargau empfiehlt gegenüber unbekannten Personen, die sich am Telefon oder an der Türe als Verwandte ausgeben, misstrauisch zu sein. Es sollten keinerlei Informationen zu familiären oder finanziellen Verhältnissen bekannt gegeben werden, ebenso sollte niemals Bargeld oder Wertsachen an unbekannte Personen übergeben werden. Betroffene sollten unverzüglich die Polizei (Notruf 117) kontaktieren.
Briefkastenleerung beim Bahnhofskiosk
Der öffentliche Briefeinwurf beim Bahnhofskiosk Kaiseraugst wird jeweils unter der Woche von Montag bis Freitag um 17.15 Uhr geleert. Am Samstag wird die aktuelle Leerungszeit um 8.00 Uhr beibehalten.
Jährliche Ablesung der Wasseruhren
Der jährlich abgelesene Wasserverbrauch ist massgebend für die Erhebung des Wasserzinses und der Gebühr für die Abwasserreinigung. In diesen Tagen erhalten die Hauseigentümer resp. Hausverwaltungen eine Karte, mit der Bitte den Zählerstand der Wasseruhren bis 30. Juni 2017 abzulesen und die Karte bis spätestens 4. Juli 2017 zu retournieren. Neu kann der Wasserzählerstand auch online unter www.kaiseraugst.ch mitgeteilt werden. Nach Eingang aller ausgefüllten Meldekarten erfolgt der Versand der Wasserrechnungen.
Schon heute bedankt sich der Gemeinderat bei allen Adressaten für deren aktive und termingerechte Mitwirkung.
Wahl des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode 2018 bis 2021
Am Sonntag, 24. September 2017, findet die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums für die neue Amtsperiode 2018 bis 2021.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von 10 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 11. August 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht sein. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldungen nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Ausserdem findet im ersten Wahlgang bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindepräsidiums in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Gemeinderatswahlen
Die Stimme für das Gemeindepräsidium oder Vizepräsidium ist ungültig, wenn diese Person bei gleichzeitiger Wahl von Gemeindepräsidium, Vizepräsidium und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel nicht auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates enthält oder, wenn sie bei einer Ersatzwahl beziehungsweise separaten Wahl des Gemeindepräsidiums und Vizepräsidiums nicht bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist (§ 21 Abs. 3 GPR)
Einbürgerungsgesuch |
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Kaiseraugst ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- De Melo Araùjo Joelma, Jg. 1974, weiblich, Angola, Landstrasse 19
- Lendys Filipe Celia Naila, Jg. 2007, weiblich, Angola, Landstrasse 19
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Bitte keinen Hundekot in Wiesen liegen lassen
Hundekot im Gras und Heu gefährdet die Gesundheit des Viehs und die Milchqualität kann beeinträchtigt werden. Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Hundehalter werden somit gebeten, ihre Pflicht wahrzunehmen und ihre Hunde nicht auf Wiesen und Äckern versäubern zu lassen sowie den Kot mittels Robidog-Säckli aufzunehmen und zu entsorgen. Auf dem Gemeindebann stehen rund 45 Robidog-Behälter im Einsatz! Diese sind an den gängigen "Hunderouten" aufgestellt und werden regelmässig geleert.
Budget 2018
Anträge oder Budgeteingaben von Behörden, Kommissionen und Vereinen, welche im Budget 2018 Berücksichtigung finden sollen, sind bis zum 7. Juli 2017 schriftlich und begründet der Abteilung Finanzen einzureichen. Verspätet eingehende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Einhaltung dieses Termins dankt der Gemeinderat.
TEXAID und CONTEX - Sammelerlös 2016
Der Sammelerlös 2016 wurde gemäss geltender Praxis unter gemeinnützigen Organisationen in Kaiseraugst aufgeteilt. Die diesjährigen Begünstigten sind die TaBeKa GmbH, der Spitex-Verein, das Jugendhaus Kaiseraugst und die Pfadfinderabteilung Rinau.
Der Gemeinderat Kaiseraugst
SP sagt ja zu den EWGV-Vorlagen
Die Präsidentin konnte viele interessierte Mitglieder begrüssen und das Wort gleich an Gemeinderat Markus Zumbach weitergeben. Er hat den Anwesenden die Traktanden der Gemeindeversammlung vorgestellt. Es gab eine Reihe von Fragen zu beantworten, und die Diskussionen wurden zum Teil kontrovers geführt.
Besonders zu reden gab Traktandum 5 zum "Kreditbegehren für schulische Zusatzlektionen für Schulen mit erheblicher sozialer Belastung…", welches das Schulpflegemitglied Flavio Muheim ausführlich erläuterte. Es wird als stossend empfunden, dass sich der Kanton immer mehr von seinen Aufgaben zurückzieht und sowohl die Verantwortung als auch die Kosten an die Gemeinden weiterschiebt. Zähneknirschend, weil das Vorgehen des Kantons als Erpressung ausgelegt werden kann, sagen die Anwesenden aber aus Überzeugung Ja zur Vorlage. Denn es geht letztlich um das Wohl aller Schülerinnen und Schüler. Ihnen soll ein guter Start ins Erwachsenenleben ermöglicht werden.
Die restlichen Traktanden waren mehr oder weniger unbestritten.
Diskutiert wurde dann auch noch über die Lärm- und Luftmessungen, die der Kanton und die Gemeinde im Umfeld der Firma Thommen in Auftrag gaben und deren Ergebnisse seit einiger Zeit vorliegen. Aus irgendwelchen Gründen bleiben die Ergebnisse noch unter Verschluss. Für die SP ist es wünschenswert, dass die Messergebnisse möglichst rasch publiziert werden und damit dem latenten Misstrauen entgegengetreten wird.
SP Kaiseraugst
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