Publikationen der Gemeinde Kaiseraugst
Von: Gemeinde Kaiseraugst
Nachrichten aus Kaiseraugst: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 1. August \ Feuerwerk – 31. Juli; 1. August \ Trockenheit; Waldbrandgefahr
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 1. August
Der Gemeindebetrieb bleibt von Montag, 31. Juli 2017, 17.00 Uhr bis und mit Dienstag geschlossen. Die Pikettdienstnummern für technische Notfälle sowie für das Bestattungswesen sind über die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung zu erfahren (Tel. 061 816 90 60, Bandansage).
Ab Mittwoch, 2. August 2017, 9.00 Uhr, ist die Gemeinde wieder geöffnet.
Feuerwerk – 31. Juli / 1. August
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist ohne Bewilligung am Nationalfeiertag (Nächte vom 31. Juli / 1. August und 1. / 2. August) nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist bewilligungspflichtig.
Der Gemeinderat ersucht die Bevölkerung, die Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper zu lesen und die vorgesehenen Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Menschenansammlungen oder Tieren gezündet werden. Zudem ist auf das Zünden von Raketen oder lauten Knallkörpern im Bereich von eng besiedeltem Wohngebiet zu verzichten.
Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung eine erlebnisreiche Bundesfeier ohne Zwischenfälle und appelliert betreffend dem Abfeuern von Feuerwerkskörpern an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Trockenheit - Waldbrandgefahr
Gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) gehen rund 90 Prozent der Waldbrände auf menschliches Fehlverhalten (Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, nicht gänzlich gelöschtes Grillfeuer usw.) zurück. Nur 10 Prozent der Brände werden durch die Natur (Blitzschlag) verursacht.
Folgende allgemeine Regeln helfen, Brände zu vermeiden:
- Brennende Zigaretten und Streichhölzer nie wegwerfen
- Lokale Gefahrensituation abklären, wenn im Freien ein Feuer entfacht werden soll
- Feuerverbote unbedingt einhalten
- Beachten der Wettervorhersagen und Wetterentwicklung (bei Sturmwarnungen)
- Bei starkem und böigem Wind auf ein Entfachen eines Feuers verzichten
- Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden
- Feuer laufend überwachen und bei Funkenwurf sofort löschen
- Vergewissern, dass das Feuer vollständig gelöscht ist, bevor der Ort verlassen wird
- Feuerwerkskörper nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde und/oder unter strikter Einhaltung der angegebenen Sicherheitsmassnahmen (Bereithalten von Löschwasser, Sicherheitsabstand zu Wald usw.) abfeuern
Weitere Informationen: www.ag.ch
Gemeinderat Kaiseraugst
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