Administrative Vereinfachungen im Kinder- und Jugendsport sowie andere praxisgerechte Anpassungen machen eine Teilrevision der Sportförderungsverordnung notwendig.
Die heute geltenden Verordnungen zum Sportförderungsgesetz sind 2012 in Kraft getreten und haben namentlich beim Programm Jugend+Sport zu Vereinfachungen in der Handhabung geführt. Nun werden zusätzliche praxisgerechte Anpassungen vorgenommen, die in erster Linie darauf abzielen, Wirksamkeit und Effizienz des Sportförderprogramms J+S weiter zu optimieren.
Ein wichtiger Teil sind Vereinfachungen im Kindersport und Jugendsport. Künftig können in beiden Zielgruppen Kurse und Lager mit einer oder mehreren Sportarten angeboten werden. Die bisherige Unterscheidung war in der Praxis zunehmend schwierig zu handhaben.
Im Weiteren soll die J+S-Nachwuchsförderlogik neu ausgerichtet und vereinfacht werden. In Zukunft soll auf Basis der Aktivitäten entschädigt werden. Für diese Anpassungen ist mehr Zeit notwendig als ursprünglich vorgesehen, weshalb die heute geltende Übergangsregelung (Pauschalentschädigung) bis Ende 2019 verlängert wird. Die Teilrevision enthält ausserdem etliche weitere, kleine Verbesserungen.
Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung gestern genehmigt. Sie tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.
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