Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Kinderfasnacht und Tschättermusik \ Einwohnerforum Hornussen \ Bauwesen; Auflage Hornussen \ Gesamterneuerungswahl der Regionalen Steuerkommission und einem Ersatz-Mitglied vom 21. Mai 2017 für die Amtsdauer 2018/2021; Anmeldeverfahren
Kinderfasnacht und Tschättermusik
Am Donnerstag, 23. Februar 2017 findet in Hornussen der erste Tschätter-Musik Umzug statt. Die Kleinsten der Gemeinde ziehen zwischen 05.00 und 05.45 Uhr durch die Strassen von Hornussen und wecken die ganze Bevölkerung. Am Samstag, 25. Februar 2017 findet dann die eigentliche Fasnachtsfeier für die Kinder statt. Die Feier startet um 14.00 mit dem Umzug. Danach wird bis 18.00 Uhr in der Militärunterkunft gefeiert. Für Spiel, Spass, Speiss und Trank wird gesorgt.
Kinder können nur in Begleitung einer erwachsenen Betreuungsperson an der Fasnacht teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Die Organisatoren freuen sich auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer und hoffen, die leider erloschene Tradition aus früheren Jahren wieder aufleben lassen zu können.
Einwohnerforum Hornussen
Das nächste Einwohnerforum Hornussen findet statt am Mittwoch, 01. März 2017, von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr, im Restaurant Feldschlösschen in Hornussen. Alle Einwohner/- innen der Gemeinde Hornussen sind eingeladen, sich mit den Gemeinderatsmitgliedern auszutauschen und ihre Anliegen kund zu tun.
Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf zahlreiche Teilnehmer/- innen.
Ihr Gemeinderat
Bauwesen / Auflage Hornussen
- Bauherr: Anton Frank, Moosgasse 30, 6210 Sursee
- Projektverfasser: K-Plan, Hanspeter Kirchhofer, Im Fang 7, 6026 Rain
- Grundeigentümer: Anton Frank, Moosgasse 30, 6210 Sursee
- Objekt: Bestehende Fassade streichen und neue Firmenanschrift
- Ortslage: Parz.-Nr. 54, Hauptstrasse 168
- Planauflage: 24. Februar 2017 bis 27. März 2017 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gesamterneuerungswahl der Regionalen Steuerkommission und einem Ersatz-Mitglied vom 21. Mai 2017 für die Amtsdauer 2018/2021; Anmeldeverfahren
Zum jetzigen Zeitpunkt ist bekannt, dass Herr Walter Fuchs, Elfingen nach langjähriges Mitglied der Regionalen Steuerkommission nicht mehr zur Wahl der neuen Amtsperiode antreten wird.
Am 21. Mai 2017 findet die Gesamterneuerungswahl für die Amtsdauer 2018/2011 folgender Kommission statt:
- 3 Mitglieder der Regionalen Steuerkommission BEEHZ
- 1 Ersatz-Mitglieder der Regionalen Steuerkommission BEEHZ
Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei den Gemeindekanzleien Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen einzureichen.
Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten.
Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Die Wahlvorschläge für Kandidaturen als Mitglied der Regionalen Steuerkommission oder als Ersatz-Mitglied der Regionalen Steuerkommission müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 07. April 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekanntgegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Gemeinde Hornussen
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