Objekt: Touristenwegweiser an bestehenden Wegweiser
Ortslage: Parz.-Nr. 83, Zeiherstrasse
Planauflage 03. Oktober 2014 bis 03. November 2014 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Ein-wender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindeverwaltung Hornussen
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Traditionsgemäss führte die Musikgesellschaft Hornussen am vergangenen Samstag ihr Jahreskonzert durch. In diesem Jahr hat die Musikgesellschaft alle eingeladen, mit dem Traumschiff die Welt zu bereisen.