Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Öffnungszeiten Stimmurnen am Sonntag, 12. Februar 2017 \ Bauwesen; Auflage Hornussen \ Infoanlass "KV of de Gmeind" \ Wahl- und Abstimmungssonntag: Abstimmungen
Öffnungszeiten Stimmurnen am Sonntag, 12. Februar 2017
- Gemeindehaus Hornussen: 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr
Bauwesen / Auflage Hornussen
- Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Postfach 401, 8901 Urdorf
- Projektverfasser: Hitz und Partner AG; Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
- Grundeigentümer: Hans Rudolf Schüttel, Sunnehof 233, 5075 Hornussen
- Objekt: Umbau bestehende Mobilfunkanlage mit neuen Atennen
- Ortslage: Parz.-Nr. 422, Grossberg (Ittentahlerstrasse)
- Planauflage: 10. Februar 2017 bis 13. März 2017 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Infoanlass "KV of de Gmeind"
Der Gemeindeschreiberverband des Bezirks Brugg führt am Mittwoch, 22. Februar 2017, 19.00 Uhr, in der BWZ-Aula (Flex Gebäude), Brugg, einen Infoanlass für Oberstufenschüler und Eltern durch.
An diesem Abend erfahren Sie alles rund um die Lehre auf der Gemeinde. Reservieren Sie sich bereits heute dieses Datum, der Gemeindeschreiberverband des Bezirks Brugg freut sich auf zahlreiche Interessierte!!
Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Wahl- und Abstimmungssonntag:Abstimmungen
Am Abstimmungstermin vom 12. Februar 2017 kann die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende eidgenössischen und kantonalen Vorlagen entscheiden:
- Vorlage 1 (Eidgenössische Vorlage): Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
- Vorlage 2 (Eidgenössische Vorlage): Bundesbeschluss über die Schaffung eines Funds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)
- Vorlage 3 (Eidgenössische Vorlage): Unternehmenssteuerreformgesetz III
- Vorlage 4 (Kantonale Vorlage): Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge (AVBiG) vom 01. März 2016
- Vorlage 5 (Kantonale Vorlage): Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichgesetz, FiAG) vom 01. März 2016
- Vorlage 6 (Aargauische Volksinitiative): „JA zu einer guten Bildung – NEIN zum Lehrplan 21“ vom 02. Juni 2015
- Vorlage 7 (Aargauische Volksinitiative): „Arbeit und Weiterbildung für alle!“ vom 11. Juni 2012
- Vorlage 6 (Aargauische Volksinitiative): „Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut“ vom 23. Dezember 2009
Die schriftliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist der Einwurf des Stimmcouverts in den Briefkasten des Gemeindehauses der jeweiligen Wohngemeinde.
Die Öffnungszeiten der Stimmurnen finden Sie unter der entsprechenden Gemeinde.
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