Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2018/2021; Wahltermin und Anmeldeverfahren
Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsdauer 2018/2021; Wahltermin und Anmeldeverfahren
Die Behörden- und Kommissionsmitglieder wurden gebeten, bis spätestens Ende März 2017 bekannt zu geben, ob sie für eine weitere Amtsperiode kandidieren möchten oder auf eine erneute Kandidatur verzichten.
Am Sonntag, 21. Mai 2017 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018/2021 folgender Behörden und Kommissionen statt:
- Gemeinderat (5 Mitglieder) sowie Gemeindeammann und Vizeammann
- Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Schulpflege (3 Mitglieder)
- Wahlbüro (2 Stimmenzähler, 2 Ersatzmitglieder)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Hornussen zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis Freitag, 07. April 2017, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, einzureichen.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten (exklusiv Gemeinderat) für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Der Urnenwahlgang des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet in jedem Fall am 21. Mai 2017 statt.
5075 Hornussen, 17. Januar 2017, WAHLBÜRO HORNUSSEN
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»