Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates vom 10. Juni 2018 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren \ Bienenhalterbeiträge 2018 \ Ergänzungswahl für ein Mitglied der Regionalen Steuerkommission BEEHZ vom 10. Juni 2018 für die Amtsdauer 2018/2021; Anmeldeverfahren \ Öffentliches Tretrecht
Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates vom 10. Juni 2018 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Frau Rosmarie Bühler, wohnhaft in Hornussen, Hauptstrasse 1, hat ihre Demission als Mitglied des Gemeinderates per Ersatzwahl, eingereicht.
Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 10. Juni 2018 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 27. April 2018, 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekanntgegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
WAHLBÜRO HORNUSSEN
Bienenhalterbeiträge 2018
Der Bienenhalterbeitrag für das Jahr 2018 kann bis Ende April 2018 bei der Abteilung Finanzen am Standort Hornussen beantragt werden. Anmeldungen nach dem 30. April 2018 können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir danken den Bienenhaltern für ihren grossartigen Einsatz zu Gunsten unserer Natur.
Ergänzungswahl für ein Mitglied der Regionalen Steuerkommission BEEHZ vom 10. Juni 2018 für die Amtsdauer 2018/2021; Anmeldeverfahren
Mit Schreiben vom 13. März 2018 gibt Frau Sabine Gretler infolge Wegzug von Zeihen per 01. Juni 2018 Ihren Rücktritt aus der Regionalen Steuerkommission BEEHZ bekannt. Am 10. Juni 2018 findet somit die Ergänzungswahl für die Amtsdauer 2018/2021 folgender Funktion statt:
- 1 Mitglied der Regionalen Steuerkommission BEEHZ
Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei den Gemeindekanzleien Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten.
Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Die Wahlvorschläge für die Kandidatur als Mitglied der Regionalen Steuerkommission BEEHZ müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 27. April 2018, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekanntgegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in den Gemeinden wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
5076 Bözen, März 2018, WAHLBÜRO
Öffentliches Tretrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 01. April und 31. Oktober, verboten ist.
Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Herzlichen Dank!
Gemeinde Hornussen
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