Nachrichten aus Hornussen: Ablesen der Wasserzähler; Hornussen \ Bauwesen; Auflage Hornussen
Ablesen der Wasserzähler - Hornussen Von Mitte September bis Mitte Oktober werden in Hornussen die Zähler abgelesen. Die Eigentümer, bzw. Mieter werden gebeten, den Zutritt zu den Zählern zu gewährleisten.
Bauwesen / Auflage Hornussen
Bauherr: Top-Haus AG
Falkenweg 14, 4303 Kaiseraugst
Projektverfasser: Top-Haus AG
Falkenweg 14, 4303 Kaiseraugst
Grundeigentümer: Ernst Frey AG
Violenrid, 4303 Kaiseraugst
Objekt: Abbruch Nebenbaute und Neubau von 4 Reiheneinfamilienhäusern
Ortslage: Parz.-Nr. 279, 280, 982 und 983, Hauptstrasse 511
Planauflage 07. Oktober 2016 bis 07. November 2016 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Ein-wender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforde-rungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinde Hornussen
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