Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Ergebnis der Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2018/2021 vom 21. Mai 2017 \ 2. Wahlgang \ Wahlbeschwerden \ Einwohnerforum Hornussen \ Bauwesen / Auflage Hornussen \ Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung \ Kehrichtabfuhr an Auffahrt \ Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes
Ergebnis der Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2018/2021 vom 21. Mai 2017
Gemeinderat
Als Mitglied des Gemeinderates gewählt sind:
- David Guy (bisher)
- Bühler Rosmarie (bisher)
- Winet George (bisher)
- Brack Bruno(bisher)
- Wirz Philipp (neu)
Gemeindeammann
Aufgrund des verpassten absoluten Mehrs, kam es zu keiner Wahl eines Gemeindeammanns. Details zum weiteren Vorgehen im Rahmen eines 2. Wahlganges folgen diesbezüglich nachstehend.
Vizeammann
Als Vizeammann gewählt ist:
Schulpflege
Als Mitglieder Gewählt sind:
- Schaffner Patrick (neu)
- Siegrist-Schilling Corina Maria (neu)
- Vogel Nicole (neu)
Finanzkommission
Als Mitglied der Finanzkommission gewählt ist:
- Schweizer Christoph René (neu)
Durch die bereits erfolgte stille Wahl von Frau Dania Aebi und Herrn Lukas Knecht ist die Finanzkommission für die Amtsperiode 2018/2021 komplett.
Wahlbüro
Als Mitglieder des Wahlbüros gewählt sind:
- Herzog Jacqueline (bisher)
- Senn Angeles (neu)
Ersatzmitglieder Wahlbüro
Als Ersatzmitglied des Wahlbüros gewählt ist:
Es konnten somit nicht beide offenen Ämter besetzt werden. Für das noch offene Amt als Stimmenzähler-Ersatz ist somit ein zweiter Wahlgang notwendig. Details zum weiteren Vorgehen im Rahmen eines 2. Wahlganges folgen nachstehend.
2. Wahlgang
Es konnten im 1. Wahlgang nicht alle Ämter besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 24. September 2017 ein 2. Wahlgang für das Amt des Gemeindeammanns sowie für ein Ersatzmitglied des Wahlbüros statt.
Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 31. Mai 2017, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR).
Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden und steht auf der Homepage www.verwaltung3plus.ch zum Herunterladen bereit.
Wahlbeschwerden
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Hornussen
Einwohnerforum Hornussen
Das Einwohnerforum Hornussen findet am 07. Juni 2017, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Mittagstisches (bei der Turnhalle) in Hornussen statt.
Alle Einwohner/- innen der Gemeinde Hornussen sind eingeladen, sich mit den Gemeinderatsmitgliedern auszutauschen und ihre Anliegen kund zu tun.
Der Gemeinderat Hornussen freut sich auf zahlreiche Teilnehmer/- innen.
Gemeinderat Hornussen
Bauwesen / Auflage Hornussen
- Bauherr: Martin Brack, Oeschbrunnenhof, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: Martin und Bruno Brack, Oeschbrunnenhof, 5075 Hornussen
- Grundeigentümer: Martin Brack, Oeschbrunnenhof, 5075 Hornussen
- Objekt: Überteerung von privaten Flurstrassen und Erstellung von drei Betonplätzen
- Ortslage: Parz.-Nr. 669, Oeschbrunnenhof / Schwarzländi
- Planauflage 26. Mai 2017 bis 26. Juni 2017 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung -
Zusammenschlussabklärungen für die Einwohnergemeinden
Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen
Anlässlich der Sommer-Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern je ein Verpflichtungskredit für Zusammenschlussabklärungen für die Einwohnergemeinden BEEH unterbreitet.
Im Sinne einer Vorinformation zu den jeweiligen Gemeindeversammlungs-Traktanden werden die Bevölkerung und alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, welche wie folgt stattfinden wird:
- Datum: Donnerstag, 08. Juni 2017
- Zeit: 20.00 Uhr
- Ort: Gemeindesaal Bözen
Aufgrund der beschränkten Parkmöglichkeit rund ums Gemeindehaus Bözen werden die Teilnehmer der Informationsveranstaltung gebeten, die Parkplätze bei der Kirche Bözen zu benützen und im besten Fall Fahrgemeinschaften zu bilden oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Die Gemeinderäte BEEH freuen sich auf eine rege Beteiligung an der Informationsveranstaltung.
Gemeinderäte Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen
Kehrichtabfuhr an Auffahrt
Am Donnerstag, 25. Mai 2017 an Auffahrt findet in den Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen keine Abfuhr statt. Die Abfuhr fällt ersatzlos aus.
Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes
Die Verwaltung 3plus und das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben infolge Auffahrt vom Donnerstag, 25. Mai 2017 bis Freitag, 26. Mai 2017 geschlossen.
Für dringende Fälle ist ein Pikettdienst (062 865 35 85) organisiert.
Gemeinde Hornussen
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