Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Gemeindeversammlung Hornussen (Fotos: George Winet)
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 69 der 623 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Das notwendige Quorum eines Fünftels für einen abschliessenden Entscheid wurde nicht erreicht. Sämtliche Beschlüsse mit Ausnahme des Traktandums 10 unterliegen somit dem fakultativen Referendum.
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2014; Genehmigung
8. Verpflichtungskredit für Projektierung Regenbecken; Genehmigung
9. Zusatzkredit für den Gestaltungsplan Müliberg; Genehmigung
10. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Krasniqi Femi mit Ehefrau Krasniqi geb. Buqai Sadet, Sohn Krasniqi Valtrid und Sohn Krasniqi Valdrin; Genehmigung
11. Voranschlag 2015 mit Steuerfuss von 125 %; Genehmigung
Diese Beschlüsse, mit Ausnahme des Traktandums 10, unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 05. Januar 2015, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gemeinde Hornussen
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