Nachrichten aus Hornussen: Jurapark-Weihnachtsbaum, Verkauf \ Bauwesen, Auflage Hornussen \ Kehrichtabfuhr zwischen Weihnachten und Neujahr \ GA-Tageskarten Gemeinde Zeihen \ Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes
Jurapark-Weihnachtsbaum, Verkauf am 20. Dezember in Hornussen Am Samstag, 20. Dezember zwischen 09.00 und 11.00 Uhr, können Sie Ihren Jurapark-Weihnachtsbaum beim Pflanzgarten Winterhalde in Hornussen auslesen. Der Weihnachtsbaum wurde vom Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg im Jurapark Aargau kultiviert, dabei wird auf eine ökologische Produktion Wert gelegt. Auf den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden wird verzichtet. Das Gras zwischen den Bäumen wird nicht gemäht, sondern durch unsere Shropshire-Schafe abgeweidet. Die angebotenen Bäume sind FSC und PEFC zertifiziert. Frisch geschnittene Rottannen, Nordmanntannen und Blautannen stehen zum Verkauf ab Fr. 20.- bereit. An folgenden Orten werden durch den Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg ebenfalls Weihnachtsbäume verkauft:
Schinznach-Dorf, Holzschopf unterhalb der Schule 20.12. zwischen 09.00 und 11.30Uhr
Thalheim, Gemeindeschopf unterhalb der Kirche 20.12. zwischen 13.30 und 14.30Uhr
Bözen, beim Pumpwerk 20.12. zwischen 10.00 und 15.00Uhr und zusätzlich am 13.12. zwischen 14.00 und 17.00Uhr
Grundeigentümer: Michael Näf, Südhangweg 390, 5075 Hornussen
Objekt: Autounterstand begehbar
Ortslage: Parz.-Nr. 87, Südhangweg 390
Planauflage: 19. Dezember 2014 bis 19. Januar 2015 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Kehrichtabfuhr zwischen Weihnachten und Neujahr Über die Feiertage wird der Hauskehricht nicht an den gewohnten Abfuhrtagen eingesammelt. Die Kehrichtabfuhren vom Donnerstag, 25. Dezember 2014 sowie vom Donnerstag, 01. Januar 2015 fallen aus. Ersatztermin ist der Montag, 29. Dezember 2014, dann wird eine Abfuhr stattfinden. Bitte stellen Sie den Kehricht wie gewohnt ab 7.00 Uhr bereit. Der erste Abfuhrtag im neuen Jahr ist der Donnerstag, 8. Januar 2015. Danach geht’s wie gewohnt am Donnerstag weiter.
GA-Tageskarten Gemeinde Zeihen Die Schalter der Gemeindeverwaltung Zeihen sind vom Mittwoch, 24. Dezember 2014, 12.00 Uhr bis und mit Freitag, 02. Januar 2015 geschlossen. SBB-Tageskarten für diesen Zeitraum müssen vor den Festtagen abgeholt werden. Ab Montag, 05. Januar 2015, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten, wie Sie auf der Homepage www.zeihen.ch unter der Rubrik „Gemeinde/Verwaltung“ publiziert sind.
Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes Die Verwaltung 3plus und das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben vom Mittwoch, 24. Dezember 2014 bis und mit Freitag, 2. Januar 2015 geschlossen. Am Montag 5. Januar 2015 sind wir gerne wieder für Sie da. Für dringende Fälle ist jeweils ein Pikettdienst organisiert. Gemeindekanzlei Hornussen
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