Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Einwohnergemeindeversammlung \ Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia und Feuerbrand
Einwohnergemeindeversammlung, Freitag, 26. Juni 2015
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2015 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 61 der 628 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Der notwendige Fünftel für einen abschliessenden Entscheid wurde nicht erreicht. Sämtliche Beschlüsse unterliegen somit dem fakultativen Referendum.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014; Genehmigung
- Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2014; Kenntnisnahme
- Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2014; Genehmigung
- Verpflichtungskredit Neubeschaffung eines Einsatzfahrzeug für die Feuerwehr Oberes Fricktal; Genehmigung
- Verpflichtungskredit für die Erarbeitung eines Unterhaltskonzeptes; Genehmigung
Diese Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 03. August 2015, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gemeinderat Hornussen
Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia und Feuerbrand
Zwischen Anfang Juli und Ende September sind unsere Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleure unterwegs. Es werden alle Liegenschaften, Hausgärten und öffentlichen Gartenanlagen auf allenfalls vorhandene Ambrosia- und Feuerbrandpflanzen kontrolliert.
Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit.
Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, bedroht er die Obstbäume und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen in hohem Masse. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben.
Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia und des Feuerbrandes zu verhindern, müssen Befallsherden möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht.
Folgende Personen sind für die Kontrollen zuständig:
- Bözen: Monika Baschnagel und Jeremias Boss
- Elfingen: Alfred Sommerhalder und Robert Studer
- Hornussen: Alfred Sommerhalder und Robert Studer
Gemeindekanzlei Hornussen
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