In der Schweiz ist die Abgabe von Medikamenten kantonal unterschiedlich geregelt. In gewissen Kantonen dürfen auch Ärzte Medikamente abgeben, in anderen nicht. Das hat Auswirkungen auf die Apothekendichte.
In der Schweiz gibt es rund 1'800 Apotheken und 5'800 Ärztinnen und Ärzte mit Patientenapotheke, die selbst Medikamente an ihre Patientinnen und Patienten abgeben dürfen. Diese sogenannt selbstdispensierenden Ärzte (SD-Ärzte) machen rund ein Drittel aller praktizierenden Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz aus.
Allerdings ist die Selbstdispensation durch die Ärztinnen und Ärzte nicht in allen Kantonen erlaubt: In neun Kantonen, insbesondere solchen der Westschweiz, dürfen Medikamente ausschliesslich von Apotheken abgegeben werden.
Die Kantone Bern, Graubünden und Schaffhausen haben ein Mischsystem. In gewissen Regionen dieser Kantone ist die Selbstdispensation erlaubt, in anderen hingegen nicht. In den anderen Kantonen ist die Selbstdispensation ohne Einschränkungen erlaubt.
Unterschiedliche Apothekendichten Dies führt zu einer kantonal unterschiedlichen Dichte der Apotheken respektive der SD-Ärzte: Kantone mit einem hohen Anteil SD-Ärzte haben eine tiefere Apothekendichte. Beispielsweise hatte der Kanton Appenzell Ausserrhoden im Jahr 2016 etwa 213 SD-Ärzte pro 100'000 Einwohner, aber nur elf Apotheken. Der Kanton Genf hingegen hat – da die Selbstdispensation nicht erlaubt ist – über dreissig Apotheken pro 100'000 Einwohner. (Details siehe Anhang)
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