Apothekerinnen und Apotheker könnten künftig zusätzliche Aufgaben in der ambulanten medizinischen Versorgung übernehmen, etwa bei der Abgabe von Medikamenten bei leichten Erkrankungen, in der Prävention oder in der Begleitung chronisch kranker Menschen. Dies zeigt der Bundesrat in einem Bericht auf. Der Bund wird zwei Pilotprojekte für Kinder und Chronischkranke wissenschaftlich begleiten, in denen neuartige Zusammenarbeitsmodelle erprobt werden.
Apotheken könnten in der medizinischen Grundversorgung stärker als Beobachtungs-, Beratungs- und Koordinationsstelle im Präventionsbereich agieren, wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung aufzeigt.
So könnten Apothekerinnen und Apotheker zum Beispiel vermehrt in die therapeutische Begleitung chronisch kranker und betagter multimorbider Menschen eingebunden werden. Um Nutzen und Vorteile solcher koordinierter Behandlungsformen zu prüfen, begleitet der Bund zwei Pilotprojekte zu bestimmten Patientengruppen wissenschaftlich:
Spezialisierte Kinderapotheken medinform: Ziel ist die optimierte Versorgung in spezialisierten Kinderapotheken durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Apothekerinnen, Kinder- und Hausärzten in einem lokalen Netzwerk, einschliesslich Schulung des Apothekenpersonals. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanziert die Begleitforschung dieses Projekts durch die Pharmaceutical Care Research Group (PCRG) an der Universität Basel. Die Ausbildung der medinform Kinderapotheken läuft schon seit 2014 in der Deutschschweiz, die Begleitforschung wurde im Frühjahr 2016 gestartet.
Interdisziplinäres Programm zur Förderung der Therapietreue bei Diabetikern: Ziel dieses Programms ist es, die Therapietreue bei Personen mit Diabetes Typ 2 zu verbessern. Im Zentrum stehen hier die Überwachung der Medikamenten-Einnahme, regelmässige Motivationsgespräche durch geschulte Apothekerinnen und die Optimierung des Medikamentenplans unter Absprache mit dem behandelnden Arzt. Das BAG finanziert die wissenschaftliche Begleitung des Projekts an der Policlinique médicale universitaire (PMU) Lausanne. Die Umsetzung hat im Frühjahr 2016 begonnen.
Die Projekte sollen zeigen, ob die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu einer Qualitätssteigerung bei der ambulanten Medikamentenversorgung der ausgewählten Patientengruppen führt und unter welchen Rahmenbedingungen sich solche Zusammenarbeitsformen erfolgreich etablieren können. Die Auswertung der Ergebnisse wird voraussichtlich 2018 vorliegen.
Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die Apothekerinnen und Apotheker stärker in der Grundversorgung zu positionieren. Ihnen kommt in der medizinischen Grundversorgung eine wichtige Rolle zu, da sie für viele Menschen einen einfachen und niederschwelligen Zugang zu medizinischer Beratung bieten. Das revidierte Heilmittelgesetz wird es ihnen beispielweise erlauben, für leichte Erkrankungen gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel direkt und ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung abzugeben. Das revidierte Medizinalberufegesetz sieht eine entsprechende Ausbildung vor.
In seinem Bericht betont der Bundesrat, dass die Positionierung der Apothekerinnen und Apotheker in der Grundversorgung nicht isoliert betrachtet werden könne. Ziel sei es, die medizinische Grundversorgung als Ganzes zu stärken und die Koordination unter allen Leistungserbringern zu fördern. Am 18. Mai 2014 hat die Stimmbevölkerung die neue Verfassungsbestimmung zur medizinischen Grundversorgung mit 88 Prozent angenommen.
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