GDK will Kosten dämpfen statt nur Gelder verschieben
Von: mm/f24.ch
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) setzt auf Massnahmen, welche die Kosten im Gesundheitswesen rasch senken und einfach umzusetzen sind. Dies ist nach Ansicht der GDK zielführender als die Idee des Parlaments, kantonale Steuergelder an die Krankenversicherer umzuleiten. Die GDK hat an ihrer Jahresversammlung in St. Gallen entsprechende Beschlüsse gefasst.
Thomas Heiniger, GDK-Präsident und Zürcher Regierungsrat
Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wollen die Leistungen im Spital genauer unter die Lupe nehmen. Zu viele Leistungen, welche aus medizinischer Sicht ambulant erbracht werden könnten, würden heute in der Schweiz noch stationär und damit zu wesentlich höheren Preisen erbracht. Grund dafür seien insbesondere falsche finanzielle Anreize.
«Hier liegt Potential zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen bei gleichbleibender Behandlungsqualität», ist GDK-Vizepräsidentin Heidi Hanselmann überzeugt. Dem Spital sollen diese Leistungen in der Regel nur noch vergütet werden, wenn sie ambulant erfolgen. Natürlich seien auch aus medizinischer Sicht gerechtfertigte Ausnahmen möglich.
Die GDK fordert die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) auf, die Vergütung dieser Leistungen so rasch als möglich über Pauschalen abzuwickeln (zum Beispiel durch Einführung einer Zero-Night-DRG-Pauschale, ohne Übernachtung). (DRG = Swiss Diagnosis Related Groups, kurz SwissDRG-System, deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen)
Diese und weitere Massnahmen zur Kostendämpfung und Versorgungsoptimierung versteht die GDK auch als Antwort auf Vorhaben, die im Parlament zurzeit unter dem Titel «Monismus» oder «gleiche Finanzierung» diskutiert werden. Diese Vorschläge haben zum Ziel, dass die Kantone über zehn Milliarden Franken, welche sie heute jährlich für die Finanzierung des Gesundheitswesens aufwenden, an die Krankenversicherer weiterleiten, welche dann alleine für die Leistungsfinanzierung verantwortlich sind. Betroffen wären neben den Spitalleistungen beispielsweise auch Leistungen an die Spitex und Pflegeheime.
Die GDK lehnt diese Vorschläge ab, weil sie ihrer Meinung nach am Ziel vorbeischiessen. Den erhofften Vorteilen solcher Modelle stünden gewichtige Nachteile gegenüber. Die falschen finanziellen Anreize hätten ihren Ursprung zudem weniger in der heutigen Aufteilung der Finanzierung als viel eher in den unzureichenden Tarifstrukturen. «Wir wollen Kosten dämpfen und nicht einfach nur öffentliche Gelder zu den Krankenkassen verschieben», bilanziert GDK-Präsident Thomas Heiniger. «Die Kostendämpfungsmassnahmen müssen wir hier und jetzt zusammen an die Hand nehmen.»
Als weitere Massnahmen, welche einer Optimierung der Versorgung dienen und den Kostenanstieg eindämmen, sieht die GDK insbesondere vor:
Die Verbesserung der Tarifsysteme im stationären Bereich (SwissDRG, ST Reha, TARPSY), vor allem aber auch im ambulanten Bereich: Der TARMED entspricht in keiner Weise mehr einem aktuellen, betriebswirtschaftlich gerechneten Tarif; die nötige Revision durch die Tarifpartner lässt schon lange auf sich warten.
Die von der GDK an ihrer Jahrestagung ebenfalls beschlossenen Empfehlungen zur Spitalplanung, welche die Koordination des Angebots unter den Kantonen verbessern werden.
Die Empfehlungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, welche die GDK erlassen hat, zusammen mit einem Austausch von Daten, welcher gesamtschweizerisch seriöse Kostenvergleiche unter den Spitälern ermöglicht.
Im ambulanten Bereich die Vermeidung eines Überangebots in gewissen Regionen und in einzelnen fachärztlichen Disziplinen. Die GDK erwartet deshalb vom Parlament, dass eine nahtlose und wirksame Nachfolgeregelung zur Angebotssteuerung beschlossen wird.
Das rasche Vorantreiben des elektronischen Patientendossiers auch durch die Kantone. Es bildet eine Voraussetzung für eine stärkere Vernetzung der Leistungserbringer, welche so einen einfacheren, vom Patienten bewilligten Zugang zu den Behandlungsinformationen erhalten.
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