Santésuisse fordert tiefere Preise für medizinische Hilfsmittel
Von: mm/f24.ch
santésuisse hat die Preise für Inkontinenzprodukte, Blutzuckermessprodukte und für Beatmungsgeräte einem Auslandpreisvergleich unterzogen. Das Resultat ist erheblich: jährlich könnten zugunsten der Prämienzahler über die drei Produktegruppen rund 34 Millionen Franken eingespart werden, ohne Qualitätseinbusse für die Patientinnen und Patienten. santésuisse hat dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Antrag auf Senkung eingereicht. Die Prämienzahlerinnen und -zahler sollten nicht mit überhöhten Preisen unnötig belastet werden.
Symbolbild
Das BAG wird aufgefordert, die amtlich festgelegten Preise für diese umsatzstärksten Produktegruppen auf der Mittel- und Gegenständeliste per 1. Juli 2017 zu senken. Der Auslandpreisvergleich wurde mit Produkten in identischer Ausführung im Euro-Raum durchgeführt. Vergleichsländer sind Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Österreich. Schätzungen von santésuisse zeigen ein Einsparpotenzial von rund 34 Millionen Franken jährlich.
Die von santésuisse ermittelten Sparpotenziale für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bei medizinischen Hilfsmitteln, die über den Tarif der Mittel- und Gegenständeliste abgerechnet werden, sind wie folgt:
Für die Gruppe der aufsaugenden Inkontinenzprodukte und Katheter wird jährlich ein Kostenvolumen von 70 Millionen Franken* zulasten der OKP abgerechnet. Bei einer Anpassung an die Preise der Vergleichsländer können Einsparungen von 16,9 Millionen Franken erzielt werden.
Die Produkte aus der Gruppe Blutzuckermessungen belasten die OKP mit rund 107 Millionen Franken* pro Jahr. Preissenkungen auf europäisches Niveau führen zu Einsparungen von 13,4 Millionen Franken.
Die Preise für die Miete von Beatmungsgeräten sind zu hoch. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10 Millionen Franken*. In diesem Bereich sind Einsparungen bis zu 3,2 Millionen Franken zu realisieren.
Insgesamt vergüten die Krankenversicherer rund 550 Millionen Franken für ärztlich verschriebene medizinische Mittel und Gegenstände zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Zur Liste gehören neben Inkontinenzprodukten, Geräte für Blutzuckermessung und Beatmung auch Bandagen und Verbände, Krücken oder Therapiehilfen wie Tageslicht-Lampen. Voraussetzung für die Kassenpflicht sind die Zulassung der Produkte in der Schweiz und der Bezug über eine zugelassene Abgabestelle auf ärztliche Anordnung hin.
Krankenversicherer sind aufgrund des Territorialprinzips gezwungen, nur die in der Schweiz gekauften Mittel- und Gegenstände zu vergüten. Für die Produkte sind behördlich verordnete Höchstvergütungspreise festgelegt. Die letzte systematische Überprüfung der verordneten Preise durch das BAG fand 2006 statt.
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