Ambulant vor stationär
Von: mm/f24.ch
Ab dem 1. Januar 2019 werden sechs Gruppen von operativen Eingriffen nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden. In begründeten Fällen wird auch eine stationäre Behandlung von der OKP übernommen. Mit seinem Entscheid will das EDI die ambulante Leistungserbringung fördern und damit gleichzeitig zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitsbereich beitragen.
In der Schweiz werden mehr Eingriffe stationär durchgeführt als im Ausland, obwohl gemäss EDI-Definition ein ambulanter Eingriff aus medizinischer Sicht angezeigt und patientengerecht wäre und weniger Ressourcen beanspruchen würde.
Das EDI hat deshalb entschieden, dass folgende sechs Gruppen von Eingriffen nur noch vergütet werden, wenn sie ambulant vorgenommen werden:
- Einseitige Krampfaderoperationen der Beine
- Eingriffe an Hämorrhoiden
- Einseitige Leistenhernienoperationen
- Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
- Kniearthroskopien inkl. arthroskopische Eingriffe am Meniskus
- Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden
Der Beschluss des EDI hat zum Ziel, bei diesen Eingriffen eine einheitliche Regelung für alle Versicherten in der Schweiz zu schaffen. Einige Kantone (AG, LU, VS, ZG, ZH) haben bereits eigene Listen beschlossen, die zum Teil über die sechs Gruppen von Eingriffen hinausgehen. Dies ist weiterhin möglich.
Die entsprechende Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Sie wurde unter Einbezug der betroffenen Akteure erarbeitet. Die Übergangszeit soll es den Spitälern und Versicherern ermöglichen, sich organisatorisch auf die neue Regelung einzustellen. Derzeit werden zudem jene Ausnahmekriterien erarbeitet, nach welchen auch eine stationäre Behandlung vergütet werden kann.
Verlagerungspotential und Kosteneinsparungen
Im Jahr 2016 bestand ein Verlagerungspotential von 33‘000 stationären Fällen, die ambulant hätten operiert werden können. Zu diesem Schluss kommt eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN).
Die Studie weist für die ab Anfang 2019 ambulant durchzuführenden Eingriffe ein Einsparpotential in den Kantonen von rund 90 Millionen Franken aus, was allerdings angesichts der Gesundheitskosten von 77.8 Milliarden Franken ein Klacks ist. Auch wenn in der Schweiz das Gesundheitswesen nicht zum Service Public gehört, ist es ihm gleichwohl gleichzusetzen. Es liegt indes in der Natur der Schache, dass der Service Public a) nicht gratis zu haben ist und b) wohl nie schwarze Zahlen schreiben wird, weil die Bedürfnisse des Public vielschichtig sind und wenn diese Mehrheitlich nicht befriedigt werden ist es eben keien Service Public mehr .
Monitoring und Evaluation
Um die Auswirkungen der Massnahmen auf die Patientinnen und Patienten sowie auf die Leistungserbringer und Versicherer zu beobachten, wird ein Monitoring durchgeführt. Über eine Erweiterung der Liste von ambulant durchzuführenden Eingriffen wird nach der Evaluation entschieden.
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