Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 16.06. bis 17.07.2017 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindekanzlei
Erteilte Baubewilligung Ivo und Mirjam Obrist, Jägersland 6, 5272 Gansingen; Stützmauer und Ersatz Gartenhaus; Parz. 45 /46, Jägersland 6 / 8.
Untersuchung Fremdwasserquellen
Nach wie vor wird in Gansingen verhältnismässig viel Fremdwasser in die Kanalisation eingeleitet. Der Gemeinderat Gansingen hat nun das Ingenieurbüro Koch und Partner, Laufenburg, beauftrag, diese Fremdwasserquellen zu eruieren und zu untersuchen. Die Untersuchungen beziehen sich primär auf den Ortsteil Galten und die Quartiere in Gansingen entlang des Galterbachs. Die betroffenen Parzellenbesitzer werden ersucht, den Mitarbeitenden des Ingenieurbüros Koch und Partner zu diesem Zweck Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank für die Kooperation. Gemeinderat Gansingen
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