Nachrichten aus Gansingen: Neues Prämienverbilligungsverfahren
Neues Prämienverbilligungsverfahren Das neue Gesetz zur Krankenversicherung ist seit 1. Juli 2016 in Kraft. Dies führt beim Beantragen von Prämienverbilligungen zu einem neuen Einreichungsverfahren. Die Anträge für die Prämienverbilligung 2018 können „NUR NOCH“ online eingereicht werden. Für die online Beantragung muss man im Besitz eines Codes und dem zugehörigen Link sein, welcher von der SVA direkt zugestellt wird – sofern man bereits in den Vorjahren Prämienverbilligungen erhalten hat oder auf Grund der Steuerveranlagung 2015 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Der Versand dieser Unterlagen erfolgt in den Monaten Mai und Juni 2017. Erhält man keine Unterlagen automatisch zugestellt kann man ab August 2017 bei der SVA direkt einen Code für die Online-Anmeldung verlangen. Weitere Informationen können unter sva-ag.ch/praemienverbilligung aufgerufen werden. Für weitere Fragen steht die Hotline der SVA 062 836 82 97 zur Verfügung. SVA Gemeindezweigstelle Gansingen
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