Alkoholtestkäufe im Unteren Fricktal
Von: Roger Erdin
Im Dezember 2015 wurden im Bezirk Rheinfelden Alkohol-Testkäufe durchgeführt. 22 (27 %) der getesteten 81 Verkaufsstellen haben Alkohol an Jugendliche verkauft und damit gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen. Das sind weniger als noch vor wenigen Jahren.
Das kantonale Gastgewerbegesetz bestimmt, dass die Abgabe von vergorenen alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist.
Die Überwachung dieser Bestimmungen obliegt den Gemeinden. Dies tun sie seit ein paar Jahren mittels Testkäufen. Dabei arbeitet die von den Gemeinden beauftragte Regionalpolizei mit dem Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes zusammen, welches Jugendliche für die Testkäufe schult.
Positive Entwicklung
Die jüngsten Testkäufe beweisen, dass der Jugendschutz bei Gaststätten, Verkaufsstellen und Vereinen heute ernst genommen wird. Von den getesteten Betrieben haben sich 73 % an die Verkaufsbestimmungen gehalten. Dieser Wert ist besser als noch vor wenigen Jahren, als mehr als die Hälfte der Betriebe den Test nicht bestanden hat. Die fehlbaren Verkaufsstellen wurden von der Regionalpolizei mündlich und den Gemeinden schriftlich ermahnt.
Trotz des positiven Resultats werden die Testkäufe weitergeführt. Die Regionalpolizei Unteres Fricktal beteiligt sich im Auftrag der Gemeinden seit 2009 aktiv am vom Bundesamt für Gesundheit lancierten Projekt „Die Gemeinden handeln“. Es hat zum Ziel, dem Alkoholkonsum von Jugendlichen vorbeugend zu begegnen.
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