Gestützt auf die Abklärungen in den Facharbeitsgruppen, schlägt die Projektleitung den Gemeinderäten von Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein einstimmig vor, die vier Gemeinden auf den 1. Januar 2018 zusammenzuschliessen. Der Name der neuen Gemeinde soll „Stein im Fricktal“ sein.
Bereits seit Jahren besteht unter den Gemeinden im mittleren Fricktal eine enge Zusammenarbeit, bspw. bei Feuerwehr, Schule, Zivilschutz/RFO, Zivilstandsamt, Steueramt usw. Aus diesem Grund haben die Gemeinderäte Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein Ende 2011 ein Projekt in Auf-trag gegeben, in welchem geprüft werden soll, welche der drei Möglichkeiten 'Status quo', 'verstärkte Zusammenarbeit' oder 'Zusammenschluss' für die vier Gemeinden inskünftig die beste ist.
In den entsprechenden Abklärungen zeigte sich, dass die Zusammenarbeit unter den Gemeinden nicht weiter ausgebaut werden kann. Die Projektleitung schlägt deshalb den Gemeinderäten einen Zusammenschluss der vier Gemeinden zu einer einzigen vor. Die wesentlichsten Elemente sind:
Zusammenschluss der Gemeinden auf 1. Januar 2018.
Die Ortsbezeichnung soll 'Stein im Fricktal' lauten.
Der Hauptstandort der Verwaltung befindet sich im Ortsteil Stein, ein Nebenstandort im Ortsteil Mumpf.
Der künftige Gemeinderat soll aus fünf Mitgliedern bestehen. Für eine erste Amtsperiode werden Wahlkreise gebildet.
Das künftige Gemeindewappen soll in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung entstehen.
Der Zusammenschluss der vier Gemeinden führt zu keinen Veränderungen bei der Schule.
Es soll eine zentrale Bauverwaltung geschaffen werden.
Die Verbandszugehörigkeiten werden weitergeführt.
Die bisherige Struktur bei der Feuerwehr bleibt bestehen.
Es wird ein zentrales Bauamt in Stein mit eventuellem Aussenstandort geschaffen.
Die Reglemente der Eigenwirtschaftsbetriebe werden harmonisiert.
Es wird ein professioneller Sozialdienst gebildet.
Mit einer gemeinsamen Nutzungsplanung können spezielle Planungszonen geschaffen werden.
Aufgrund dieser Anträge wird ein Zusammenschlussvertrag ausgearbeitet, über welchen die Stimmberechtigten der vier Gemeinden an einer Gemeindeversammlung befinden können. Bestandteil des Vertrages werden unter anderem auch die oben erwähnten Elemente sein.
Sprechen sich alle vier Gemeinden für einen Zusammenschluss aus, findet eine obligatorische Urnenabstimmung statt. Ein Zusammenschluss kann erst wirksam werden, wenn auch hier alle vier Gemeinden zustimmen.
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