Nachrichten aus Frick: Baubewilligungen \ Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 1. August 2018; Einheitliches Reglement \ Kulturkommission Frick; Esther Hasler „Wildfang \ Baugesuche, öffentliche Auflage
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Brack Roland, Anbau Wellness, Neubau Pavillon und Pool, Parzelle 2066, Panoramaweg 20
Heri-Gelsheimer Sabine und Daniel, Neubau Sichtschutzwand mit Brunnenelement, Parz. 2201, Höhenweg 12
Böller AG Holz- und Solarbau, Neubau Reklametafel angeleuchtet, Parzelle 613, Unterer Rainweg
Gemeinderat
Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 1. August 2018 / Einheitliches Reglement Die Gemeinderäte der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hornussen, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen haben gemeinsam ein einheitliches Reglement über die Gemeinde-Beiträge an die familienergänzende Betreuung erarbeitet. Nachdem alle Gemeindeversammlungen dem Reglement zugestimmt haben, tritt dieses per 1. August 2018 in Kraft. Höhe der Beiträge Das neue Reglement sieht vor, abgestuft nach dem für die Krankenkassenprämienverbilligung massgebenden steuerbaren Jahreseinkommen Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung von Kindern ab 3 Monaten bis zum Abschluss der Primarschule auszurichten. So werden bei einem massgebenden Einkommen bis 40‘000 Franken 80 %, bis 50‘000 Franken 70 %, bis 60‘000 Franken 60 %, bis 70‘000 Franken 40 % und bis 80‘000 Franken 20 % der Kosten übernommen. Beitragsberechtigte Einrichtungen Beitragsberechtigt ist die Fremdbetreuung von Kindern bei anerkannten Tagesfamilien, in Kindertagesstätten und in Horten. Wie können die Beiträge geltend gemacht werden? Die Familien können ihren Anspruch bei der Finanzverwaltung ihrer Wohngemeinde geltend machen. Vorgängig ist die Rechnung der Betreuungs-Institution zu bezahlen. Der entsprechende Zahlungsnachweis ist vorzulegen. Auszahlungen sind einmal pro Quartal möglich. Auf dem Antragsformular ist zudem die Finanzverwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Steuerdaten beim Steueramt zu erheben. Der entsprechende Gemeindebeitrag wird danach berechnet und der Beitrag direkt an die anspruchsberechtigten Eltern ausgerichtet. Die Antragsformulare wie auch die Reglemente können auf den Homepages der Gemeinden heruntergeladen und bei den Finanzverwaltungen bezogen werden. Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung
Mit der Inkraftsetzung der Reglemente werden die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung umgesetzt, welches die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Wohngemeinde hat sich dabei unabhängig vom Betreuungsort entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen. Weitere Informationen als auch das Reglement können auf der Homepage www.frick.ch im Onlineschalter abgerufen werden.
Kulturkommission Frick – Esther Hasler „Wildfang Am Freitag, 15. Juni, 20.15 Uhr ist die bekannte Schweizer Künstlerin Esther Hasler – sie ist stolz auf ihren Heimatort Hellikon – erstmals im Fricktal und im Fricker Kornhauskeller zu erleben. Sie spielt ihr neuestes Einfrau Klavierkabarett „Wildfang“, ein betörend-charmantes Klavierkabarett mit Scharfsinn und satirischen Punktlandungen. Weitere Angaben siehe www.kulturfrick.ch. Kulturkommission
Baugesuche, öffentliche Auflage Folgende Baugesuche liegen vom 08. Juni bis 09. Juli 2018 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2018-0039
Bauherr: CBD Medical Products, Widenplatz 8, 5070 Frick
Projektverfasser: CBD Medical Products, Widenplatz 8, 5070 Frick
Bauprojekt: Umnutzung Büro in Laden-/Büro-/Gewerbelokal (nachträgliches Baugesuch)
Ortslage: Parz. Nr. 1698, Widenplatz 8
Baugesuch: 2018-0040
Bauherr: Post Immobilien, Management und Services AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Bauprojekt: Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 961/1846, Gebäudeneubau mit Arbeitsräumen und Technikzentrale mit Aussenwärmepumpe
Ortslage: Parz. Nr. 974, Ackerstrasse
Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau, Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Wirtschaft und Arbeit, 5001 Aarau
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat Frick
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Nachrichten aus Frick: Häckseldienst \ Konzert «Volksmusig mit Liib und Seel» im Kornhauskeller \ Baugesuch, öffentliche Auflage \ Trinkwasserqualität \ Einladung zur Kunstausstellung im Gemeindehaus Frick
«Haben Sie ein ungutes Gefühl? Rufen Sie die 117», so lautet auf den Punkt gebracht die Botschaft von Marco Dössegger von der Polizeilichen Beratungsstelle der Kantonspolizei Aargau. Rund 100 Besucherinnen und Besucher durfte...