Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Vorinformation Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung in Elfingen \ Anspruch auf Prämienverbilligung \ Forderung gegenüber den Gemeinden \ Gratulationen durch Zeitung und Gemeindeverwaltung
Vorinformation Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung in Elfingen
Die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen 2017 in Elfingen finden wie folgt statt:
Wintergemeinde am Freitag, 24. November 2017:
- 19.45 Uhr Beginn Ortsbürgergemeindeversammlung
- 20.00 Uhr Beginn Einwohnergemeindeversammlung
Anspruch auf Prämienverbilligung
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Im Mai 2017 wurde für das Anspruchsjahr 2018 ein neues Online-Verfahren lanciert, womit das Anspruchsverfahren insgesamt stark vereinfacht wurde.
Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter www.svaag.ch/pv-online gestellt werden. Das Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert. Das persönliche Vorsprechen auf der Gemeinde und das Einreichen von Unterlagen wie Krankenkassenpolice oder Steuerunterlagen fallen weg.
Weil das Online-Verfahren in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt wurde, findet ausnahmsweise ein zweiter Codeversand statt. Angeschrieben werden Personen, die bereits einen Code erhalten haben, ihren Anspruch auf Prämienverbilligung aber nicht geltend gemacht haben.
Wichtig: Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Sonntag, 31. Dezember 2017 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2018 verwirkt, das heisst, kann nicht mehr geltend gemacht werden!
Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahr 2018 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.svaag.ch/praemienverbilligung) einen Code. Bestellungen sind bis am Freitag, 15. Dezember 2017 möglich.
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden.
Für weitergehende Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung (direkte Tel. Nr. 062 836 81 64). Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.
Forderung gegenüber den Gemeinden
Damit die Gemeinderechnungen für das Jahr 2017 termingerecht abgeschlossen werden können, sind sämtliche das laufende Jahr betreffende Forderungen gegenüber den Gemeinden bis spätestens Freitag, 01. Dezember 2017 bei der Abteilung Finanzen (Standort Hornussen) geltend zu machen. Später eingegangene Rechnung können eventuell erst im neuen Jahr und zu Lasten des Budgets 2017 berücksichtigt werden.
Gratulationen durch Zeitung und Gemeindeverwaltung
Auch im Jahr 2017 werden die Einwohnerinnen und Einwohner welche einen runden Geburtstag ab 70 Jahren feiern in der Zeitung erwähnt. Ab dem 80. Geburtstag wird ein Mitglied des Gemeinderates zur Gratulation vorbeikommen.
Sollten Sie betroffen sein, jedoch keine Erwähnung in der Zeitung oder keinen Besuch des Gemeinderates wünschen, bitten wir Sie, die Gemeindeverwaltung 3plus bis spätestens Ende Jahr darüber zu informieren. (kanzlei@verwaltung3plus.ch, 062 865 35 85)
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mitwirkung.
Gemeinde Elfingen
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