Publikationen der Gemeinde Eiken
Von: Gemeinde Eiken
Nachrichten aus Eiken: Voranzeige; Kehrichtabfuhr vorverlegt \ Öffentliche Auflage des Bauprojektes Sanierung Bergstrasse \ Baubewilligung wurde erteilt \ Baugesuchsauflage
Voranzeige; Kehrichtabfuhr vorverlegt
Am Freitag, 30. März 2018 (Karfreitag) findet keine Kehrichtabfuhr statt. Der Kehricht wird bereits am Donnerstag, 29. März 2018 eingesammelt.
Bitte beachten Sie, dass die Hauskehrichtsäcke, versehen mit der entsprechenden Anzahl Vignette, jeweils um 07:00 Uhr am Abfuhrtag an den Strassenrand gestellt werden müssen.
Öffentliche Auflage des Bauprojektes Sanierung Bergstrasse
Öffentliche Auflage: Bauprojekt
Während den ordentlichen Bürostunden liegt in der Gemeindekanzlei Eiken währen der Zeit vom 19. März 2018 bis 17. April 2018 folgende Projektakten öffentlich auf:
Bauprojekt gemäss § 95 BauG
Die durch den Strassenbau bedingten Veränderungen sind im Gelände profiliert (Verbreitung und Terrainanpassung). Am Montag, 19. März 2018, findet um 19.00 Uhr eine Information durch Gemeinderat und Projektverfasser im Theorieraum im Feuerwehrmagazin Eiken statt.
Einwendungen bezüglich Bauprojekt sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Eiken einzureichen. Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Eiken
Baubewilligung wurde erteilt
- Bruno Dinkel-Amrein, Veilchenweg 11, 5074 Eiken für den Einbau eines Dachfensters beim Mehrfamilienhaus AGV-Nr. 386, Wassergrabenstrasse 7
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig ist. Dies ist der Fall, wenn die in der Rechtsmittelbelehrung angegebene Rechtsmittelfrist unbenützt abgelaufen ist.
Gemeinderat Eiken
Baugesuchsauflage
Vom 16.03.2018 – 16.04.2018 liegt auf der Gemeindekanzlei Eiken folgendes Bauvorhaben öffentlich auf:
- Bauherrschaft: XRT Immobilien AG, Veilchenweg 8, 5074 Eiken
- Grundeigentümer: do.
- Projektverfasser: Thomas Bussinger AG, Veilchenweg 8, 5074 Eiken
- Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage
- Bauparzelle: 4611, Hofackerweg
Allfällige Einwendungen gegen diese Bauvorhaben sind gestützt auf § 60 BauG innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eiken zu richten.
Gemeindekanzlei Eiken
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