Publikationen der Gemeinde Eiken
Von: Gemeinde Eiken
Nachrichten aus Eiken: Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2018-2021; Vakanzen \ Gemeinderat; Ressortverteilung/Aufteilung der Funktionen per sofort und für Rest der Amtsperiode 2014/2017 \Gemeinderatsferien \ Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während Sommerferien \ Baupolizei \ Baugesuchsauflage \ Öffentliche Auflage des Bauprojektes Sanierung Hinterdorfstrasse \ Öffentliche Auflage des Bauprojektes und des Beitragsplanes mit Kostenverteiler
Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2018-2021; Vakanzen
Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2018-2021 finden am 24.09.2017 (1. Wahlgang) und ev. am 26.11.2017 (2. Wahlgang) statt.
Zu wählen sind nebst Gemeinderat (5 Mitglieder), Gemeindeammann und Vizeammann, die Finanzkommission (5 Mitglieder), die Schulpflege (5 Mitglieder), die Steuerkommission (3 Mitglieder), ein Steuerkommission-Ersatzmitglied, die Stimmenzähler (4 Mitglieder).
Die Anmeldefrist für den 1. Wahlgang läuft noch bis am 11. August 2017, 12:00 Uhr. Alle wahlfähigen Personen in Eiken können einen Wahlvorschlag einreichen.
Auch bisherige Behörden- und Kommissionsmitglieder, welche sich weiterhin für das Amt zur Verfügung stellen, haben sich mit dem Formular Wahlvorschlag für den 1. Wahlgang anzumelden.
Zuständige Eingabestelle ist die Gemeindekanzlei. Bei dieser können die Formulare für Wahlvorschläge bezogen oder Auskünfte zum Wahlverfahren eingeholt werden.
Gemeinderat Eiken
Gemeinderat; Ressortverteilung/Aufteilung der Funktionen per sofort und für Rest der Amtsperiode 2014/2017
Infolge der Demission von Frau Gemeindeammann Renate Bitter hat der Gemeinderat die Ressortverteilung neu vorgenommen resp. die Zuständigkeiten neu verteilt.
Die nachstehende Zusammensetzung ergibt sich aufgrund des Funktions-, resp. Altersgrad. Somit rutscht der Vizeammann ad interim an die Stelle des Gemeindeammanns und der nächste Amtsälteste an die Stelle des Vizeammanns.
Dadurch sieht die Verteilung per sofort und für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 folgendermassen aus:
- Gemeindeammann a.i. Christoph Aebi (Stv. VA a.i. Markus Zwahlen): Öffentliche Sicherheit; Verkehrssicherheit; Handel, Gewerbe, Industrie; Militärwesen, Bevölkerungsschutz; Bahn, Bus und Post; Umweltschutz, Abfallentsorgung; Telekommunikation; Energieversorgung; Raumentwicklung
- Vizeammann a.i. Markus Zwahlen (Stv. GR Stefan Grunder): Schule, Erziehung, Bildung; Feuerwehr; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Jagd; Natur- und Landschaftsschutz; Ortsbürgerwesen; Liegenschaften OBG
- Gemeinderat Stefan Grunder (Stv. GR Ingo Anders): Behörden, Allgemeine Verwaltung, Personelles; Tiefbau mit Strassen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung; Hochbau; Liegenschaften EWG
- Gemeinderat Ingo Anders (Stv. GA a.i. Christoph Aebi): Finanzen; Soziale Wohlfahrt; Bestattungswesen, Friedhof; Kultur, Sport, Vereine; Gesundheitswesen
Es ist anzumerken, dass die aktuelle Aufteilung auf die Amtsperiode 2018-2021 nicht übernommen muss und somit auch neu aufgeteilt werden kann (siehe auch Gemeindenachricht „Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2018-2021; Vakanzen“).
Das Ratskollegium trifft sich in der Regel am Montagabend, 18:00 Uhr, im Gemeindehaus zur Gemeinderatssitzung (ausgenommen Feiertage und Ferienzeit). Fixe Sprechstunden sind nicht vorgesehen. Gespräche mit Gemeindeammann oder Gemeinderäten sind möglich und jeweils im Voraus mit den betreffenden Personen zu vereinbaren. Auf der Gemeinde-Webseite www.eiken.ch /Verwaltung/Gemeinderat finden Sie die benötigten Angaben. Auf Wunsch hilft Ihnen auch die Gemeindekanzlei weiter und stellt die Kontakte her.
Gemeinderatskollegium, Verwaltung und Technische Dienste freuen sich auf ein gutes und kooperatives Miteinander mit der Eiker Bevölkerung, den Nachbargemeinden, den verschiedenen regionalen und kantonalen Fachstellen und Ämtern für den Rest der Amtsperiode 2014/2017.
Gemeinderat Eiken
Gemeinderatsferien
Die letzte ordentliche Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause findet am Montag, 3. Juli 2017, statt.
Dringende Geschäfte werden selbstverständlich auch während den Ferien behandelt. Der ordentliche Sitzungsturnus beginnt wieder ab Montag, 7. August 2017.
Gemeinderat Eiken
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während Sommerferien
Wie bei vielen Gemeinden werden erstmals die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Sommerferien reduziert.
Während der Zeit vom Montag, 10. Juli bis und mit Freitag, 4. August 2017 gelten für die Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende reduzierte Öffnungszeiten:
- Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungsamt) sichergestellt. Die Telefonnummer ist auf der Hauptnummer der Verwaltung (Tel. 062 865 35 00) in Erfahrung zu bringen.
Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Soll-Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss.
Ab Montag, 7. August 2017 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Gemeinderat Eiken
Baupolizei
Die Temperaturen steigen – ein Aufstellschwimmbecken im Garten ist da eine passende Gelegenheit für eine Abkühlung.
Der Gemeinderat Eiken macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass (gemäss § 49 Abs. 1 lit. j) Bauverordnung) u.a. Aufstellschwimmbecken sowie begehbare Plastiktunnels bis zu einer Aufstelldauer von 6 Monaten pro Kalenderjahr bewilligungsfrei sind.
Sobald die Bauten länger als 6 Monate im Garten stehen bleiben oder bereits zu Beginn die Absicht besteht, das Schwimmbecken fest zu installieren, muss auf der Bauverwaltung Eiken ein entsprechendes Baugesuch eingereicht werden. Infolgedessen macht der Gemeinderat auf die Mitwirkungspflicht gemäss § 23 VRPG (Verwaltungsrechtspflegegesetz) aufmerksam.
Für allfällige Meldungen dankt der Gemeinderat bereits heute.
Gemeinderat Eiken
Baugesuchsauflage
Vom 23.06. – 24.07.2017 liegt auf der Gemeindekanzlei Eiken folgendes Bauvorhaben öffentlich auf:
- Bauherrschaft: Dieter und Ursula Studer, Oberdorfstrasse 5, 5074 Eiken
- Grundeigentümer: do.
- Bauvorhaben: Anbau Terrasse mit Treppe an das bestehende Wohnhaus AGV Nr. 95A
- Bauparzelle: 3684, Oberdorfstrasse 5
Allfällige Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eiken zu richten.
Gemeindekanzlei Eiken
Öffentliche Auflage des Bauprojektes Sanierung Hinterdorfstrasse
Öffentliche Auflage: Bauprojekt
Während den ordentlichen Bürostunden liegt in der Gemeindekanzlei Eiken währen der Zeit vom 26. Juni 2017 bis 25. Juli 2017 folgende Projektakten öffentlich auf:
- Bauprojekt gemäss § 95 BauG
Die durch den Strassenbau bedingten Veränderungen sind im Gelände profiliert.
Am Mittwoch, 5. Juli 2017, findet um 18:30 Uhr eine Information durch Gemeinderat und Projektverfasser im Saal (Dachgeschoss) im Gemeindehaus Eiken statt.
Einwendungen bezüglich Bauprojekt sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Eiken einzureichen. Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Eiken
Öffentliche Auflage des Bauprojektes und des Beitragsplanes mit Kostenverteiler
Sanierung Schulweg
Öffentliche Auflage:
a) Bauprojekt
b) Beitragsplan mit Kostenteiler
Während den ordentlichen Bürostunden liegen in der Gemeindekanzlei Eiken währen der Zeit vom 26. Juni 2017 bis 25. Juli 2017 folgende Projektakten öffentlich auf:
a) Bauprojekt gemäss § 95 BauG
b) Beitragsplan Entwässerung gemäss § 35 BauG
Die durch den Strassenbau bedingten Veränderungen sind im Geländer profiliert.
Am Mittwoch, 5. Juli 2017, findet um 19:30 Uhr eine Information durch Gemeinderat und Projektverfasser im Saal (Dachgeschoss) im Gemeindehaus Eiken statt.
Einwendungen bezüglich Bauprojekt resp. Einsprachen bezüglich Beitragsplan sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Eiken einzureichen. Einwendungen resp. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Eiken
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