Nachrichten aus Eiken:Baubewilligungen wurden erteilt \ Baugesuchsauflage \ Birnelaktion \ Gesamterneuerungswahlen der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2018/2021
Baubewilligungen wurden erteilt
DSM Nutritional Products AG, Werk Sisseln, Hauptstrasse 4, 4334 Sisseln, für die Erweiterung der Kannenwaschanlage im Bau 342 auf Parz. 5524, Sisslerfeld.
Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67, 5001 Aarau, für den Ersatz der Wasserleitung beim Zivilschutzausbildungszentrum (ZAZ) auf Parz. 5356 und 5366, Laufenburgerstrasse
Gemeinderat Eiken
Baugesuchsauflage Vom 13.10. – 13.11.2017 liegt auf der Gemeindekanzlei Eiken folgendes Bauvorhaben öffentlich auf:
Bauherrschaft: Rudolf Trachsel, Hasenrain 4, 5074 Eiken
Grundeigentümer: do.
Bauvorhaben: Bedachung für Gartensitzplatz mit Fenster (4.00 m x 5.00 m x 2.10 m)
Bauparzelle: 4620, Hasenrain 4
Allfällige Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind gestützt auf § 60 BauG innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eiken zu richten.
Birnelaktion Die Schweiz. Winterhilfe führt wieder eine Birnelaktion durch. Birnel ist eingedickter Birnensaft und wird als Naturprodukt angepriesen. Jedermann kann Birnel beziehen.
Es kann zu folgenden Mengen und Preisen abgegeben werden:
250 g Dispenser, Fr. 4.20;
500-g Glas, Fr. 6.50;
1-kg Glas, Fr. 10.60;
5-kg Kessel, Fr. 46.00;
12.5-kg Kessel, Fr. 105.00
Bestellungen nimmt die Gemeindekanzlei (Tel. 062 865 35 00, E-Mail info@eiken.ch) bis Dienstag, 31. Oktober 2017, entgegen. Gemeindekanzlei Eiken
Gesamterneuerungswahlen der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2018/2021 Innert der Anmeldefrist für den 2. Wahlgang sind die folgenden Anmeldungen eingegangen: Gemeinderat (1 Mitglied)
Adamek geb. Suter Sandra, 1975, von Heitenried FR und Suhr AG, Margritenweg 8, parteilos, neu
Finanzkommission (1 Mitglied)
Di Dio Franco, 1969, von Steckborn TG, Schützenweg 21, parteilos, neu
Für das Steuerkommission Ersatzmitglied liegen bis heute weniger Anmeldungen vor, als Sitze zu vergeben sind. Sind weniger oder gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Eiken bis Dienstag, 17.10.2017, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Nachmeldefrist so viele Anmeldungen, wie Mandate zu besetzen sind, ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Gehen innert der Nachmeldefrist keine oder mehr Anmeldungen, wie Mandate zu besetzen sind, ein, findet am 26. November 2017 eine Urnenwahl (2. Wahlgang) statt (§ 30a Abs. 3 GPR). Im zweiten Wahlgang sind alle Stimmberechtigten wählbar. Wahlbüro/Gemeinderat Eiken
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