Grundeigentümer: Edith und Roland Gaschen, Hauptstrasse 64, 5076 Bözen
Objekt: Einbau von 2 Dachfenstern
Ortslage: Parz.-Nr. 370, Hauptstrasse 64
Planauflage 11. Juli 2014 bis 11. August 2014 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Objekt: Umplatzierung Fahrradständer und Umnutzung als Kickboard-Parkplatz
Ortslage: Parz.-Nr. 253, Schulstrasse 242
Planauflage 11. Juli 2014 bis 11. August 2014 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindeverwaltung 3plus
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