Publikationen Gemeindeverwaltung 3plus
Von: Verwaltung 3plus
Nachrichten aus Bözen, Elfingen, Hornussen
Bözen
Einwohnergemeinde- und Ortsbürgerversammlung, Freitag, 28. November 2014
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2014 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 26 der 126 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Der notwendige Fünftel für einen abschliessenden Entscheid wurde somit erreicht. Sämtliche Beschlüsse konnten somit abschliessend gefasst werden.
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 06. Juni 2014; Genehmigung
- Voranschlag 2015; Genehmigung
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 100 der 518 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Der notwendige Fünftel für einen abschliessenden Entscheid wurde nicht erreicht. Sämtliche Beschlüsse mit Ausnahme der Traktanden 11 bis 13 unterliegen somit dem fakultativen Referendum.
- 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 06. Juni 2014; Genehmigung
- 3. Passation Kreditabrechnung Neubeschaffung TLF; Genehmigung
- 4. Personal- und Besoldungsreglement (Pensenerhöhung); Genehmigung
- 5. Verpflichtungskredit Entwicklungskonzept Oberes Fricktal; Genehmigung
- 6. Verpflichtungskredit für Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge in Bözen; Genehmigung
- 7. Verpflichtungskredit für Neubau Spielplatz Schule Bözen; Genehmigung
- 8. Verpflichtungskredit für die Beschaffung, Konfiguration und Installation IT-Anlage für die Schule Bözen; Genehmigung
- 9. Verpflichtungskredit für die Erstellung Milchhüslistrasse; Genehmigung
- 10. Verpflichtungskredit für die Sondernutzungsplanung für die Erschliessung Gebiet Unterdorf / Drillmattweg; Genehmigung
- 11. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Blumetti Laura Rachele mit Sohn Vispo Justin; Genehmigung
- 12. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Ibraim Muhamed mit Ehefrau Ibraim geb. Isenoska Bleureta, Sohn Ibraim Ramiz und Tochter Ibraim Arzu; Genehmigung
- 13. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Tomarchio Antonina; Genehmigung
- 14. Voranschlag 2015 mit Steuerfuss von 118 %; Genehmigung
Diese Beschlüsse, mit Ausnahme der Punkte 11 bis 13, unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 05. Januar 2015 von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Brunnenmeister-Stellvertreter Bözen gesucht!
Der jetzige Brunnenmeister-Stellvertreter von Bözen wird sein Amt per Ende 2014 niederlegen. Die Gemeinde sucht deshalb eine Person, die diese Funktion künftig ausübt.
Brunnenmeister Kurt Fischer erteilt Ihnen gerne genauere Informationen über den Tätigkeitsumfang (Tel. Nr. 062 876 19 19). Bei Interesse bitten wir Sie, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden (Tel. 062 865 35 85).
Der Gemeinderat
Gräberräumung auf dem Friedhof Bözen
Die Urnengräber Nrn. 59 bis 81 aus den Jahren 1983 bis 1987 und die Erdbestattungsgräber mit den Nrn. 160 bis 169 aus den Jahren 1984 bis 1989, bei denen die Ruhezeit von 25 Jahren gemäss Bestattungs- und Friedhofsreglement des Friedhof Bözen abgelaufen ist, werden nach dem 31. März 2015 aufgehoben.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum genannten Termin abzuräumen. Bei allfälligen Fragen können Sie sich direkt beim Mitarbeiter des Regionalen Unterhaltsbetriebes, Herrn Stefan Bischofberger (Natel: 079 511 95 16), melden. Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht.
Friedhofkommission Bözen-Effingen-Elfingen
Brennholz
Der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg bietet verschiedene Brennholzsortimente zum Verkauf an.
Frisches Buchen-, Laubmisch- und Nadelbrennholz kann jeweils bis zum 31. Dezember bestellt werden und wird dann im darauf folgenden Frühjahr bereitgestellt oder ausgeliefert. Nach Wunsch können verschiedene Dienstleistungen angeboten werden (Fräsen, feiner Spalten, Hauslieferung).
Trockenes Buchenbrennholz kann zu jeder Zeit bestellt werden und wird innert Wochenfrist ausgeliefert. Alles angebotene Holz ist FSC und PEFC zertifiziert und von bester Qualität.
Brennholz kann beim Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg per Fax: 062 / 876 19 24; per E-Mail: info@forst-unterhalt.ch; per Telefon: 079 / 448 17 44 oder per Post: FB Homberg-Schenkenberg, Postfach 12, 5079 Zeihen bestellt werden.
Der Förster Rolf Treier gibt unter 079 / 448 17 44 gerne Auskunft über die verschiedenen Sortimente und Dienstleistungen.
Dorfweibel für Bözen gesucht
Die Gemeinderäte von Bözen und Elfingen haben sich entschieden, für den Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen (in der Regel 4 x im Jahr) und den Versand der Gemeindeversammlungs-Einladungen (in der Regel 2 x im Jahr) einen Dorfweibel anzustellen. Allfällige weitere Einsätze auf Abruf werden offen gelassen.
Haben Sie Interesse an dieser Aufgabe oder Fragen, dann melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 865 35 85).
Gemeinderat Bözen
Gemeinde Elfingen
Gräberräumung auf dem Friedhof Bözen
Die Urnengräber Nrn. 59 bis 81 aus den Jahren 1983 bis 1987 und die Erdbestattungsgräber mit den Nrn. 160 bis 169 aus den Jahren 1984 bis 1989, bei denen die Ruhezeit von 25 Jahren gemäss Bestattungs- und Friedhofsreglement des Friedhof Bözen abgelaufen ist, werden nach dem 31. März 2015 aufgehoben.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum genannten Termin abzuräumen. Bei allfälligen Fragen können Sie sich direkt beim Mitarbeiter des Regionalen Unterhaltsbetriebes, Herrn Stefan Bischofberger (Natel: 079 511 95 16), melden. Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht.
Friedhofkommission Bözen-Effingen-Elfingen
Dorfweibel für Elfingen gesucht
Die Gemeinderäte von Bözen und Elfingen haben sich entschieden, für den Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen (in der Regel 4 x im Jahr) und den Versand der Gemeindeversammlungs-Einladungen (in der Regel 2 x im Jahr) einen Dorfweibel anzustellen. Allfällige weitere Einsätze auf Abruf werden offen gelassen.
Haben Sie Interesse an dieser Aufgabe oder Fragen, dann melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 865 35 85).
Gemeinderat Elfingen
Gemeinde Hornussen
Einwohnergemeindeversammlung, Freitag, 28. November 2014
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 69 der 623 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Das notwendige Quorum eines Fünftels für einen abschliessenden Entscheid wurde nicht erreicht. Sämtliche Beschlüsse mit Ausnahme des Traktandums 10 unterliegen somit dem fakultativen Referendum.
- 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2014; Genehmigung
- 3. Passation Kreditabrechnung Neubeschaffung TLF; Genehmigung
- 4. Passation Kreditabrechnung Abklärung Gemeindezusammenarbeit LIGADO; Genehmigung
- 5. Passation Kreditabrechnung Schiessanlage Wildi; Genehmigung
- 6. Personal- und Besoldungsreglement (Pensenerhöhung); Genehmigung
- 7. Verpflichtungskredit Entwicklungskonzept Oberes Fricktal; Genehmigung
- 8. Verpflichtungskredit für Projektierung Regenbecken; Genehmigung
- 9. Zusatzkredit für den Gestaltungsplan Müliberg; Genehmigung
- 10. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Krasniqi Femi mit Ehefrau Krasniqi geb. Buqai Sadet, Sohn Krasniqi Valtrid und Sohn Krasniqi Valdrin; Genehmigung
- 11. Voranschlag 2015 mit Steuerfuss von 125 %; Genehmigung
Diese Beschlüsse, mit Ausnahme des Traktandums 10, unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 05. Januar 2015, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Der Gemeinderat
Brennholz
Der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg bietet verschiedene Brennholzsortimente zum Verkauf an.
Frisches Buchen-, Laubmisch- und Nadelbrennholz kann jeweils bis zum 31. Dezember bestellt werden und wird dann im darauf folgenden Frühjahr bereitgestellt oder ausgeliefert. Nach Wunsch können verschiedene Dienstleistungen angeboten werden (Fräsen, feiner Spalten, Hauslieferung).
Trockenes Buchenbrennholz kann zu jeder Zeit bestellt werden und wird innert Wochenfrist ausgeliefert. Alles angebotene Holz ist FSC und PEFC zertifiziert und von bester Qualität.
Brennholz kann beim Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg per Fax: 062 / 876 19 24; per E-Mail: info@forst-unterhalt.ch; per Telefon: 079 / 448 17 44 oder per Post: FB Homberg-Schenkenberg, Postfach 12, 5079 Zeihen bestellt werden.
Der Förster Rolf Treier gibt unter 079 / 448 17 44 gerne Auskunft über die verschiedenen Sortimente und Dienstleistungen.
Verwaltung 3pus
Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes
Die Verwaltung 3plus und das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben an Mariä Empfängnis, 08. Dezember 2014 geschlossen. Für dringende Fälle ist ein Pikettdienst organisiert.
Forderung gegenüber der Gemeinde
Damit die Gemeinderechnungen für das Jahr 2014 termingerecht abgeschlossen werden können, sind sämtliche das laufende Jahr betreffende Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens Montag, 08. Dezember 2014 bei der Abteilung Finanzen (Standort Hornussen) geltend zu machen. Später eingegangene Rechnung können eventuell erst im neuen Jahr und zu Lasten des Budgets 2015 berücksichtigt werden.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»