Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Sanierung Fussgängerbrücke beim Restaurant Frohsinn, Bözen; Vorinformation über Brückensperrung \ Gesamterneuerungswahl der Regionalen Steuerkommission und einem Ersatz-Mitglied; Anmeldeverfahren
Sanierung Fussgängerbrücke beim Restaurant Frohsinn, Bözen –
Vorinformation über Brückensperrung
An der Fussgängerbrücke beim Restaurant Frohsinn sind gewisse Sanierungsarbeiten notwendig.
Der Regionale Unterhaltsbetrieb wird diese Arbeiten voraussichtlich im Verlaufe des Monates April 2017 vornehmen (witterungsabhängig). Die Brücke wird während dieser Zeit für ca. 1 Woche gesperrt bleiben.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken bereits heute für Ihr Verständnis. Bei Fragen steht Ihnen der Leiter des Regionalen Unterhaltsbetriebes, Herr Robert Studer (Natel: 079 547 89 50) gerne zur Verfügung.
Gesamterneuerungswahl der Regionalen Steuerkommission und einem Ersatz-Mitglied vom 21. Mai 2017 für die Amtsdauer 2018/2021; Anmeldeverfahren
Zum jetzigen Zeitpunkt ist bekannt, dass Herr Walter Fuchs, Elfingen nach langjähriges Mitglied der Regionalen Steuerkommission nicht mehr zur Wahl der neuen Amtsperiode antreten wird.
Am 21. Mai 2017 findet die Gesamterneuerungswahl für die Amtsdauer 2018/2011 folgender Kommission statt:
- 3 Mitglieder der Regionalen Steuerkommission BEEHZ
- 1 Ersatz-Mitglieder der Regionalen Steuerkommission BEEHZ
Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei den Gemeindekanzleien Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen einzureichen.
Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten. Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben.
Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Die Wahlvorschläge für Kandidaturen als Mitglied der Regionalen Steuerkommission oder als Ersatz-Mitglied der Regionalen Steuerkommission müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 07. April 2017, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin eingereicht werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekanntgegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Gemeinde Bözen
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