Kein Praktikum als Eignungsnachweis für Medizinstudium
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ist der Auffassung, dass die Einführung eines obligatorischen Praktikums als Eignungsnachweis für ein Medizinstudium weder nützlich noch notwendig ist. Sie beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig die Motion „Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium“ von Nationalrätin Ruth Humbel (CVP. AG) abzulehnen.
Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung mit der Motion befasst, die eine Änderung der derzeitigen Praxis bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin verlangt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, zusammen mit den Kantonen die Möglichkeit zu prüfen, ein Praktikum als Ersatz oder in Ergänzung der aktuellen Eignungstests einzuführen. Künftig soll gemäss der Motion die Eignung nicht mehr nur von den intellektuellen Fähigkeiten, sondern auch von den praktischen Fähigkeiten abhängig sein, indem die Sozialkompetenz und die emotionale Intelligenz bei der Beurteilung einbezogen werden. Der Nationalrat hatte diese Motion in der Sommersession mit grosser Mehrheit angenommen.
Die WBK-S hat in diesem Zusammenhang den Luzerner Regierungsrat Reto Wyss als Vertreter der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), die Rektorin der Universität Lausanne, Nouria Hernandez, als Vertreterin der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) und alt Nationalrätin Yvonne Gilli als Vertreterin der FMH angehört.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Sozialkompetenz überaus wichtig bei der Ausübung eines medizinischen Berufs ist, allerdings – wie bei anderen Berufen auch – fester Bestandteil der Ausbildung ist und sein muss. Die Idee eines obligatorischen Praktikums vor dem Ausbildungsbeginn überzeugt die Kommission nicht, insbesondere da es ihr finanziell und organisatorisch kaum machbar erscheint, genügend Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Ausserdem würde dadurch die Ausbildungszeit verlängert und es bestünde die Gefahr, dass die Auswahl verstärkt nach subjektiven Kriterien erfolgt. Die Kommission beantragt deshalb einstimmig, die Motion abzulehnen.
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