Baselbieter Gemeinden ohne Bilanzfehlbetrag
Von: mm/f24.ch
Die einzigen beiden Gemeinden mit einem Bilanzfehlbetrag im Jahr 2015 konnten diesen im letzten Jahr abtragen. Sechzig Baselbieter Einwohnergemeinden konnten die Jahresrechnung 2016 mit einem Gewinn abschliessen. In den restlichen 26 Gemeinden gab es einen Verlust. Über alle Gemeinden resultierte ein Aufwandüberschuss von 300‘000 Franken. Bei einem Umsatz von 1,4 Mrd. Fr. entspricht dies einer roten Null.
In 26 Gemeinden war der Verlust in der Jahresrechnung 2016 mit insgesamt 19,3 Mio. Fr. leicht höher als der Gewinn von 19,0 Mio. Fr. der restlichen sechzig Gemeinden. Somit resultierte über alle Gemeinden ein kleiner Verlust von 300‘000 Franken.
Das Gesamtergebnis wäre aber wiederum besser gewesen, wenn nicht freiwillige Nettoeinlagen von 22,6 Mio. Fr. in Vorfinanzierungen getätigt worden wären. Auch haben viele Gemeinden bereits beim Jahresabschluss 2016 Rückstellungen von insgesamt 37,2 Mio. Fr. für die Kosten der Senkung des technischen Zinssatzes der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) gebildet. Ohne die Bildung der Vorfinanzierungen und die BLPK-Rückstellungen hätte statt des kleinen Verlusts ein Gewinn von 59,5 Mio. Fr. resultiert.
Im Rechnungsjahr 2016 gibt es keine Gemeinde mehr mit einem Bilanzfehlbetrag. In den vergangenen Jahren gab es jeweils mindestens eine Gemeinde mit einem Bilanzfehlbetrag. Waldenburg und Nusshof, welche im Jahr 2015 noch einen Bilanzfehlbetrag auswiesen, konnten diesen mittels Neubewertungen abtragen.
INFO
Der Bilanzfehlbetrag besteht aus jenem Betrag, um den die Summe des Fremdkapitals und der Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen die Aktiven übersteigt. Ein Bilanzfehlbetrag entsteht, wenn der Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung grösser ist als das Eigenkapital.
Gemeinden mit einem Bilanzfehlbetrag wären nach privatrechtlicher Betrachtungsweise im Konkurs.
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