Positive Entwicklung des Baselbieter Staatshaushalts
Von: mm/f24.ch
Nach anhaltend roten Zahlen in der Baselbieter Staatskasse der letzten Jahre bestätigt die Vorlage des Regierungsrates zu den Nachtragskrediten zum Budget 2018 die positive Entwicklung des Staatshaushalts. Die erste Erwartungsrechnung im 2018 zeigt eine Verbesserung beim Saldo der Erfolgsrechnung um 56 Mio. Franken. Im laufenden Jahr ist somit von einer positiven Entwicklung des Staatshaushalts mit einem Überschuss von 57 Mio. Franken auszugehen.
Der Regierungsrat legt dem Landrat zwei Nachtragskredite zum Beschluss vor:
- 150‘000 Franken für die externe Erstellung von Studien und Vorprojekten für Projekte im Trambereich;
- 46‘000 Franken an die Stiftung Tierpark Weihermätteli für den Betrieb und Unterhalt des Tierparks.
Drei grössere Verbesserungen und eine markante Aufwanderhöhung
Zusammen mit den Nachtragskrediten informiert der Regierungsrat den Landrat über die Erwartungsrechnung und die grössten Abweichungen.
Die erste Erwartungsrechnung im 2018 ergibt eine Verbesserung beim Saldo der Erfolgsrechnung um 56 Mio. Franken und damit einen Überschuss von 57 Mio. Franken.
Im Dezember 2017 hatte der Landrat mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018-2021 noch einen Überschuss von fünf Millionen Franken beschlossen. Dieser Überschuss verringerte sich durch Kreditübertragungen um rund vier Millionen Franken.
Die drei grössten Verbesserungen gegenüber dem Budget auf Seiten der Erträge sind:
- Höhere Steuererträge insbesondere bei den Einkommenssteuern, den Vermögenssteuern und den Vermögensgewinnsteuern in der Höhe von 38 Mio. Franken;
- die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank im Umfang von 23 Mio. Franken;
- ein geringerer Aufwand bei den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV im Umfang von 16 Mio. Franken.
Eine markante Abweichung gegenüber dem Budget ist der höhere Transferaufwand von einmalig dreissig Millionen Franken als Folge des Vollzugs der Fairness-Initiative.
Steuerungsbericht gemäss neuem Finanzhaushaltsgesetz
Neben der Landratsvorlage wurde erstmals ein Steuerungsbericht nach den Vorgaben des neuen Finanzhaushaltsgesetzes erstellt. Neben der Erwartungsrechnung umfasst dieser Bericht die kreditrechtlichen Anträge an den Regierungsrat und den Landrat. Sie bilden die Grundlage für die Kontrolle der Budgetkredite.
Dem Landrat können neu zweimal jährlich Anträge zu Nachtragskrediten vorgelegt werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Regierungsrat zudem Kreditüberschreitungen bewilligen.
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