Keine Aussteuerungen mehr ab 55 Jahre
Von: mm/f24.ch
Immer häufiger scheiden ältere Arbeitnehmende aus dem Erwerbsleben aus und bleiben auf Dauer ohne Anstellung. Um zu verhindern, dass diese Personen definitiv aus dem Arbeitsmarkt herausfallen und in die Sozialhilfe abgedrängt wer-den, verlangt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dass über 55-Jährige von der Arbeitslosenversicherung nicht mehr ausgesteuert werden.
SKOSCo-Präsidium Felix Wolffers und Therese Frösch (Foto: Béatrice Devènes)
Arbeitslose Personen ab 55 haben es besonders schwer, wieder eine Arbeitsstelle zu finden und werden in der Arbeitslosenversicherung überdurchschnittlich häufig ausgesteuert. Alarmierend ist die Tatsache, dass es für eine Mehrheit der ausgesteuerten Personen dieser Altersgruppe überhaupt nicht mehr möglich ist, eine existenzsichernde Tätigkeit zu finden. Die Folge ist vielfach ein sozialer und wirtschaftlicher Abstieg bis zum Erreichen des AHV-Alters, der immer häufiger zu einer Anmeldung bei der Sozialhilfe führt.
Zwischen 2010 und 2016 ist die Zahl der Sozialhilfebeziehenden über 55 um über fünfzig Prozent gestiegen. Diese Entwicklung sei entgegen einer gängigen Annahme nur zu einem kleinen Teil demographisch bedingt: Der Anteil der 56- bis 64-Jährigen in der Gesamtbevölkerung sei von 2010 bis 2016 lediglich um zwölf Prozent angewachsen. Die Steigerung in der Sozialhilfe sei dabei lediglich die sichtbare Spitze des Problems: „Wir gehen davon aus, dass die Mehrzahl der ausgesteuerten Personen gar nicht in die Sozialhilfe kommt und mit privaten Reserven die Zeit bis zur Pensionierung überbrückt“, erklärt Felix Wolffers, Co-Präsident der SKOS.
Von Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung seien je länger je mehr auch gut Qualifizierte betroffen: Die Sozialhilfe sei konfrontiert mit einer stetig steigenden Anzahl von Personen, welchen trotz guter Ausbildung der Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht mehr gelinge. Die Unterstützung durch die Sozialhilfe setze dann zu einem Zeitpunkt an, an dem der berufliche Desintegrationsprozess bereits weit fortgeschritten sei und der Weg zurück in den regulären Arbeitsmarkt vielfach versperrt bleibe.
Bedeutend sinnvoller sei es, dafür zu sorgen, dass Personen ab 55 von der Arbeitslosenversicherung nicht mehr ausgesteuert werden. Gemäss einem von der SKOS präsentierten Modell sollen diese Personen bis zum Erreichen des Pensionsalters in der Arbeitslosenversicherung bleiben und weiterhin durch die RAV in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Diese Lösung führe zu einer besseren und rascheren Wieder-eingliederung in den Arbeitsmarkt und entlaste zudem die Sozialhilfe, gibt sich die SKOS überzeugt.
Nicolas Galladé, Stadtrat von Winterthur und Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik hält fest: „Es ist zentral, dass die Vermittelbarkeit von Menschen ab 55 im Arbeitsmarkt gestärkt wird. Denn die Sozialhilfe ist eigentlich der falsche Ort für Menschen, die ihr Leben lang ge-arbeitet haben und nach wie vor arbeiten wollen.“
In den Genuss der vorgeschlagenen Regelung soll kommen, wer mindestens zwanzig Jahre gearbeitet hat, seine Stelle erst ab 55 verliert und weiterhin für die Arbeitsvermittlung beim RAV angemeldet ist.
Das Modell der SKOS sieht vor, dass diese Personen nach den Ansätzen der Ergänzungsleistungen durch die Arbeitslosenversicherung unterstützte werden. Die SKOS geht davon aus, dass das vorgeschlagene Modell nicht zu Mehrkosten führt. „Die Wirtschaft hat es in der Hand, die Kosten zu steuern, indem sie vermehrt ältere Arbeitslose anstellt“, argumentiert Felix Wolffers, Co-Präsident der SKOS.
Dank diesem System würden ältere Arbeitslose „mit dem Respekt behandelt, den sie verdienen“ führte Therese Frösch, Co-Präsidentin der SKOS, gestern an einer Medienorientierung aus.
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