Abschaffung von Zöllen für IT-Produkte
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat am 29. Juni 2016 die Ausweitung der Anzahl Produkte genehmigt, die unter das Informationstechnologieabkommen der WTO fallen. Ab dem 1. Januar 2017 werden die Zölle für 201 zusätzliche Produkte abgeschafft. Diese Zollbefreiung soll sich positiv auf die Schweizer Wirtschaft auswirken.
Der Bundesrat hat unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung die Erklärung zur Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (IT) ratifiziert, die an der WTO-Ministerkonferenz vom 15. Dezember 2015 verabschiedet wurde.
Um diese Verpflichtungen umzusetzen, hat der Bundesrat einer Änderung des Zolltarifs zugestimmt, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Das betroffene Handelsvolumen wird auf 1300 Milliarden US-Dollar pro Jahr geschätzt, was zehn Prozent des Welthandels entspricht.
Für 201 zusätzliche Produkte der Informationstechnologie wird somit Zollfreiheit gewährt. Die Ausweitung betrifft namentlich Halbleiter der neuesten Generation, optische Linsen, GPS-Navigationsgeräte und medizinische Apparate wie bildgebende Magnetresonanzgeräte und Ultraschalldiagnosegeräte. 52 andere Länder (siehe Info) beteiligen sich ebenfalls an dieser Ausweitung.
Wirtschaftlicher Nutze
Die Schweizer Exporte dieser 201 zusätzlichen Produkte belaufen sich jährlich auf dreissig Milliarden Schweizerfranken. Die Zollbefreiung soll sich positiv auf die Schweizer Wirtschaft auswirken. Einerseits könne die IT-Branche kostengünstigere Vorprodukte erwerben, die in der Schweiz zu fertigen IT-Produkten verarbeitet werden, und so ihre Konkurrenzfähigkeit beim Export steigern.
Andererseits werde die Abschaffung von Einfuhrzöllen den Zugang der Schweizer Produkte zu den Märkten von Staaten verbessern, mit denen die Schweiz kein Freihandelsabkommen abgeschlossen habe, vor allem den Zugang zum US-Markt.
Zudem würden die Zollformalitäten mit Ländern, die ebenfalls an der Ausweitung teilnehmen und mit denen die Schweiz bereits ein Freihandelsabkommen besitzt, vereinfacht, da kein präferenzieller Ursprungsnachweis mehr nötig sei, begründet der Bundesrat seinen Entscheid.
Info
Die 52 Länder sind: Albanien, Australien, China, Chinesisches Taipei, Costa Rica, EU28 + Mitgliedstaaten, Guatemala, Hongkong, Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Mauritius, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Philippinen, Singapur, Südkorea, Thailand, USA
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»