Der Ausdruck FinTech setzt sich aus Financial Services und Technology zusammen und bezieht sich auf Unternehmen, die mithilfe moderner Technologie spezialisierte Finanzdienstleistungen anbieten. Das Parlament hat am 15. Juni 2018 – zusammen mit dem Finanzdienstleistungs- und dem Finanzinstitutsgesetz – Bestimmungen zur Innovationsförderung in das Bankengesetz aufgenommen. Eine neu geschaffene Bewilligungskategorie wird es Unternehmen, die keine Banken sind, ermöglichen, Publikumseinlagen im Wert von bis zu 100 Millionen Franken entgegenzunehmen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 21. Juni 2018 eine Vernehmlassung eröffnet, um die Bankenverordnung entsprechend anzupassen.
Im Februar 2017 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Thema «FinTech» durch. Sie enthielt drei Massnahmen, um Innovationen im Finanzbereich zu fördern und Markteintrittshürden für FinTech-Unternehmen abzubauen. Die Verlängerung der Haltefrist für Abwicklungskonten und ein bewilligungsfreier Innovationsraum (Sandbox) wurden bereits am 1. August 2017 mit einer Änderung der Bankenverordnung in Kraft gesetzt.
Die dritte Massnahme – eine neue Bewilligungskategorie im Bankengesetz mit erleichterten Anforderungen – wurde vom Parlament zusammen mit dem Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz beraten und mit diesen Gesetzen am 15. Juni 2018 verabschiedet.
Unternehmen, die sich ausserhalb der Kerntätigkeit von Banken bewegen, sollen in Zukunft unter bestimmten erleichterten Voraussetzungen eine Bewilligung erhalten, um gewerbsmässig Publikumseinlagen bis zu maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen zu können. Flankierend wurde zudem der Anwendungsbereich des Konsumkreditgesetzes auf die Schwarmkreditvermittlung («crowdlending») ausgedehnt.
Um die Gesetzesänderungen zu vollziehen, muss unter anderem die Bankenverordnung angepasst werden. Das EFD hat am 21. Juni 2018 eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 21. September 2018. Im Interesse der betroffenen Marktteilnehmer sollten damit die neuen Regeln bereits auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten können.
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