WEKO gegen harte Kartelle und Marktabschottungen
Von: mm/f24.ch
Die Wettbewerbskommission (WEKO) betont an ihrer gestrigen Jahresmedienkonferenz ihre Prioritäten: Kampf gegen harte Kartelle und gegen Marktabschottungen. Dazu hat sie 2017 wichtige Entscheide gefällt und Sanktionen verhängt. Die durch Bundesgerichtsurteile (GABA, BMW) gefestigte Praxis der Sanktionierung von harten horizontalen und vertikalen Wettbewerbsabreden erleichtert den Abschluss von einvernehmlichen Regelungen. Diese verkürzen das Verfahren und haben eine reduzierte Sanktion zur Folge.
Andreas Heinemann, Präsident der WEKO
Andreas Heinemann, seit 1. Januar 2018 Präsident der WEKO, betonte an der Jahresmedienkonferenz: "Die WEKO wird an den Schwerpunkten der bisherigen Arbeit festhalten". Harte Kartelle wie Submissions- oder Preisabreden sowie Marktabschottungen durch Behinderung von Parallelimporten seien besonders schädlich für die Volkswirtschaft.
Zudem habe die WEKO die Aufgabe, auf die grundlegende Bedeutung des Wettbewerbs für die Volkswirtschaft hinzuweisen und die entsprechenden Zusammenhänge im Rahmen von Konsultationen, Vernehmlassungen und Stellungnahmen zu unterstreichen. Dadurch entfaltet sie auch eine präventive Wirkung.
Die Tätigkeiten und Entscheide der WEKO betrafen im vergangenen Jahr das gesamte Spektrum des Wettbewerbsrechts: Sanktionen wegen Submissionsabreden von Bauunternehmen, Preisbindung bei Rasenmährobotern, Preisabreden von Verzinkereien sowie wegen Missbrauch der Marktbeherrschung bei Postdienstleistungen und Kabelanschlüssen.
Hinzu kamen vertiefte Zusammenschlusskontrollen zum Ticketing von Grossanlässen und zu Spitalleistungen. Zunehmenden Einfluss auf die Tätigkeiten der WEKO haben neue Technologien. Die WEKO sei sich der Besonderheit digitaler Märkte bewusst, beobachte die aktuellen Entwicklungen genau und trage dem Innovationspotential dieses Sektors in ihrer Entscheidpraxis besonders Rechnung.
Die Klärung entscheidender Rechtsfragen durch das Bundesgericht in den Urteilen GABA und BMW erlaube es dem Sekretariat, bei einem klaren Beweisergebnis zu harten Abreden den betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Regelung (EVR) vorzuschlagen. Die Unternehmen gingen häufig darauf ein, weil sie so zu einem rascheren und günstigeren Entscheid mit reduzierten Sanktionen kommen.
Für die WEKO bedeutet dies weniger Verfahrensaufwand, da die Ermittlungen abgekürzt und die Entscheide kürzer gefasst werden können. Zudem erübrige sich in aller Regel ein Rechtsmittelverfahren. Die WEKO behalte sich aber vor, bei Notwendigkeit eines Leitentscheids oder einer gerichtlichen Überprüfung eines Entscheids ein Verfahren ohne EVR auf dem ordentlichen Weg zu führen und abzuschliessen.
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